
Frau mit Benzin übergossen und angezündet - "Ganz sicher ein normal intelligenter Mann"
Nicht nur lebenslange Haft: Die Staatsanwaltschaft will auch verhindern, dass der Angeklagte schon nach 15 Jahren aus dem Gefängnis kommt. Denn was dem Mann aus Blankenfelde vorgeworfen wird, ist erschütternd: Er soll seine Frau mit Benzin übergossen und angezündet haben. Selbst die Verteidigung plädiert für zwölf bis 15 Jahre Gefängnis. Von Lisa Steger
"Der Angeklagte wollte seine Ehefrau töten und er hätte es fast geschafft", sagt Staatsanwalt Peter Petersen in seinem Plädoyer. "Ihr Leben hing am seidenen Faden." Dass sie dennoch überlebte, sei nur der ärztlichen Kunst zu danken. Heimtückisch, grausam und aus niedrigen Beweggründen habe Friedhelm R. die Tat begangen – ein Mordversuch also, der hier genauso bestraft werden müsse wie ein vollendeter Mord, sagt der Jurist an diesem Dienstag, an dem sich das Verfahren gegen Friedhelm R. seinem Ende nähert.
Petersen beschreibt einen Fall, wie ihn auch ein Staatsanwalt nicht jeden Tag auf dem Tisch hat. Er beschreibt, wie der Angeklagte im vergangenen Juni seine Frau mit Benzin übergoss und dann mit einer Leuchtrakete anzündete. Der Angriff war demnach genau geplant. Schon Tage zuvor habe der Ehemann Brandbeschleuniger in kleinere Trinkflaschen abgefüllt und im Schlafzimmer deponiert: "Ein Kanister wäre ihr aufgefallen." Der Staatsanwalt beschreibt das und fordert eine lebenslange Haft mit Feststellung der "besonderen Schwere der Schuld". Selbst Verteidiger Matthias Schöneburg hält eine Strafe zwischen zwölf und 15 Jahren für angemessen.

Ehefrau rannte brennend aus dem Haus
Es geht hier, im Saal 8 des Potsdamer Landgerichts, zweifelsohne um eine Tat, deren Brutalität ihresgleichen sucht. Brennend wie eine Fackel rennt die Ehefrau, Dana R., an jenem Junitag im vergangenen Jahr aus ihrem Haus und springt in den Teich ihrer Eltern, die nebenan wohnen. Eine Nachbarin, zufällig anwesend, eilt herbei: Sie ist von Beruf Krankenschwester und hat lange in einer Intensivstation gearbeitet. "Ich habe ihr gesagt, du musst trinken, trinken, trinken", wird die 49-Jährige später als Zeugin aussagen. "Ich hatte Angst, dass Dana ins Koma fällt und wegbleibt."
Ein Rettungswagen bringt die Ehefrau ins Unfallkrankenhaus Berlin, wo sie mehr als fünf Monate auf der Intensivstation liegt, in den ersten fünf Wochen davon im künstlichen Koma. Lange ist nicht sicher, ob die zweifache Mutter überleben wird.
Opfer nimmt bis heute Schmerzmittel und Antidepressiva
Dana R. tritt in dem Potsdamer Strafprozess als Nebenklägerin auf. An einem Tag Mitte Februar sitzt sie auf dem Zeugenstuhl. Die heute 37-jährige ist am ganzen Körper von Narben gezeichnet. Sie hat keine Haare mehr und wird vielleicht ein Leben lang eine Perücke tragen. Dana R. musste bisher dreizehn Operationen über sich ergehen lassen, weitere werden folgen. Nach wie vor nimmt sie Schmerzmittel - vor allem bei Kälte, da ist es besonders schlimm - und Antidepressiva. Eigentlich sollte sie Kompressionskleidung tragen, doch die scheuert, sie kann es nicht aushalten, erzählt Dana R.

Sohn erkennt seine Mutter nicht wieder
Ihr heute acht Jahre alter Sohn, der die Tat miterlebt hat, wohnt nicht mehr bei ihr, sondern bei seinem leiblichen Vater in Rostock. Einmal hat sie ihn im Hort besucht. Er erkannte seine Mutter nicht mehr.
Nur zweieinhalb Meter trennen Dana R. an diesem Tag von dem Mann, der sie fast umgebracht hätte und von dem sie inzwischen geschieden ist. Er schaut ihr gerade ins Gesicht, sie richtet den Blick nach vorn.
Mann unterstellte seiner Frau ständig Seitensprünge
"Wie haben Sie sich überhaupt kennengelernt?" fragt der Vorsitzende Richter Frank Tiemann und Dana R. erzählt. Im Juli 2012 haben sich die beiden in Rostock erstmals gesehen – Dana R., gelernte Krankenpflegerin, kümmerte sich um eine Nichte von Friedhelm R. "Das war total schön", sagt die Ehefrau wörtlich. Danach ging alles ganz schnell. Sie trennte sich vom Vater ihres Sohnes, im November heiratete sie ihren neuen Freund. Dana R. war von ihm schwanger. Doch im Dezember verlor sie das Kind und die Probleme begannen. Dana R. hatte nach der Fehlgeburt nur noch wenig Interesse am Sex und Friedhelm R. setzte sie unter Druck. Er unterstellte ihr Seitensprünge. Im Februar zog das Paar mit den beiden Kindern der Frau nach Blankenfelde, in ein Haus neben den Eltern der Frau.
Seine Eifersucht nahm zu. "Es wird ihr etwas passieren", soll Friedhelm R. zu den Eltern gesagt haben – eine Aussage, die ihr Vater später bestätigen wird. "Du fasst meine Tochter nicht an", habe der Vater erwidert. "Dafür brauche ich sie nicht anzufassen", soll der heute Angeklagte damals gedroht haben. Das war im März, drei Monate vor der Tat.
Frau schloss sich nachts aus Angst ein
Die Frau hatte Angst, sagt sie im Gericht aus. Sie zog mit den beiden Kindern in den ersten Stock. Nachts schloss sie die Zwischentür ab. Im Mai forderte sie ihren Mann auf, sich eine neue Wohnung zu suchen. Er blieb. Sie bat ihren Schwager und die Schwester zu kommen; die beiden zogen für fünf Tage bei ihr ein. Alles blieb ruhig, doch als die beiden weg waren, tobte er wieder. Erneut ging es um vermeintliche oder tatsächliche Affären. Sie schickte SMS-Nachrichten an Verwandte, auch an die ihres Mannes. Die Schwägerin schrieb zurück: „Frido hat dich geliebt. Logisch, dass wir zu Frido halten.“ Man riet ihr, sich wieder mit Friedhelm R. zu vertragen. Das war wenige Wochen vor der Tat.
Hatte Friedhelm R. recht mit der Vermutung, Dana R. sei fremdgegangen, will der Richter wissen. Nein, antwortet sie. Der Angeklagte schnaubt hörbar und schaut die Frau wütend an.
Wenige Minuten später geht es hier, im Saal 8, um die Frage, ob die Ehefrau ihren neuen Mann wegen seines Alters herabsetzte. Er hat das ausgesagt. Sie bestreitet es. Er zeigt ihr, halb über dem Tisch, den gestreckten Mittelfinger. Sie bekommt es nicht mit.
Angeklagter mit Vorgeschichte
Wer ist dieser Friedhelm R.? Der Angeklagte ist in diesem Verfahren, wie üblich, als Erster befragt worden. Der gelernte Kellner hat sieben ältere Geschwister. Mit 15 lernte er seine erste Frau kennen, heiratete jung, vier Kinder wurden geboren. Knapp zwanzig Jahre später ging die Ehe kaputt. "Sie hatte nie Lust bei mir, ist aber mehrmals fremdgegangen", gibt er als Hauptgrund an. Die Schuld liege allein bei ihr.
Die Akten sagen etwas anderes: Danach hat Friedhelm R. während der Ehekrise seine damalige Frau krankenhausreif geschlagen und ihr ein Messer an den Hals gehalten. Die angerückte Polizei verhinderte möglicherweise Schlimmeres. Das Urteil seinerzeit: Neun Monate Haft auf Bewährung.
Nach der Scheidung lernte Friedhelm R. eine neue Freundin kennen, sieben Jahre später ging auch diese Beziehung in die Brüche: "Sie betrog mich. Ich bin sicher. Auf der Straße sagte sie jedenfalls 99 von hundert Männern Guten Tag."
Dana R. war für Friedhelm R. eine Liebe auf den ersten Blick. "Als sie schwanger war, dachte ich: Jetzt hast Du endlich wieder 'ne Familie." Er wischt sich Tränen aus dem Gesicht. Dann die Fehlgeburt, gefolgt von sexuellem Desinteresse der Frau. Für ihn der Horror. "Sex ist wichtig für mich, sehr wichtig, das sollte ja wohl jetzt jeder mitbekommen haben", teilt der 51-Jährige selbstbewusst mit und lächelt.
Immer wieder weist der Mann in seiner Aussage Dana R. eine Mitschuld am Geschehen zu, wegen der von ihm unterstellten Seitensprünge. Am Ende habe es ihm "gereicht", wie er sagt: "Und dann hatte sie das Benzin in der Fresse", erklärt er mit unverhohlener Aggression.

Psychiater bescheinigt volle Schuldfähigkeit
Gerichtspsychiater Matthias Lammel hat Friedhelm R. ausführlich befragt. „Der Weg des Gedankens zum Mund ist beim Angeklagten kürzer als bei anderen“, formuliert der Psychiater nüchtern. Hinzu komme: „Sex nimmt bei ihm einen größeren Raum ein als bei anderen. Er denkt, er hat ein Recht auf diese Leistung.“ Das Lächeln des Angeklagten auch im Gericht drücke nicht etwa fehlendes Unrechtsbewusstsein aus: „Er bereut mit den ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten“, konstatiert Lammel.
Die zentrale Aussage des psychiatrischen Gutachtens lautet: Der Angeklagte ist voll schuldfähig. „Es gibt keine Hinweise auf eine psychiatrische Erkrankung, keine Intelligenzminderung, keine Alkoholabhängigkeit, und es gab auch keinen Alkoholrausch zum Tatzeitpunkt.“ Auch während der Tat und direkt danach sei Friedhelm R. klar bei Verstand gewesen: „Er hat noch seinen Schwager angerufen und dem gesagt, Dana hat jetzt auch ihre Abreibung bekommen“, betont der Sachverständige. Friedhelm R. ist, so der Gutachter, unreif, jedoch „ganz sicher ein normal intelligenter Mann“.
Urteil für 10. April erwartet
Am 10. April soll das Urteil gesprochen werden. Das letzte Wort hatte am heutigen Verhandlungstag, nach den Plädoyers, der Angeklagte selbst. Mit mühsam gebändigter Wut rechnet er mit dem Staatsanwalt ab – und mit seiner Exfrau. „Ich weiß, wer hier die Wahrheit gesagt hat und wer nicht“, sagt der 51-Jährige.
Dana R. wünscht ihm eine lebenslange Strafe, erklärt sie heute in einer Verhandlungspause. Bald muss sie wieder ins Krankenhaus. Die nächste Operation steht an. Ein Ende der Behandlung ist nicht absehbar.


