
Public Viewing während der WM - Fußballparty um Mitternacht
Wenn es um Fußball geht, verstehen die Deutschen keinen Spaß: dann wird gefeiert. Damit dies auch bei den Spielen der Fußball-WM in Brasilien möglich ist, hat das Bundeskabinett nun eine Ausnahmeregelung auf den Weg gebracht. So soll die geltende Lärmschutzverordnung während der Weltmeisterschaft außer Kraft gesetzt werden.
Die deutschen Fans dürfen sich auch während der WM in Brasilien wieder auf gemeinsame Fußballfeste freuen und die Nationalmannschaft sogar mitten in der Nacht öffentlich bejubeln. Das Bundeskabinett in Berlin beschloss am Mittwoch eine entsprechende Ausnahmeregelung, die während des Turniers das Public Viewing auch zu später Stunde ermöglicht, natürlich auch in Berlin und Brandenburg.
"Ausnahmen vom Lärmschutz gerechtfertigt"
Wie das Bundesumweltministerium informierte, werde es zwischen dem 12. Juni und dem 13. Juli Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln geben. "Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu einer Fußball-WM einfach dazu. Bei einem solchen Anlass halte ich Ausnahmen vom Lärmschutz für gerechtfertigt", sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD): "Darum haben wir jetzt eine Verordnung vorgelegt, die das sogenannte Public Viewing ermöglicht und gleichzeitig einen akzeptablen Mindestschutz für Anwohner vorsieht. Über die Genehmigung in jedem konkreten Fall müssen die Kommunen entscheiden."
Nun sollen die Kommunen entscheiden
Die Ausnahmeregelung ist nötig, weil die in der Regel geltenden Lärmschutzstandards aufgrund der späten Anstoßzeiten an vielen Orten nicht eingehalten werden könnten. Die deutsche Mannschaft trägt ihre Vorrundenspiele der Gruppe G allerdings immer um 18 Uhr oder 21 Uhr deutscher Zeit aus. Ein mögliches Achtelfinale würde um 22 Uhr angepfiffen, auch bei einem Weiterkommen wäre ein späterer Beginn nicht möglich.
Die Verordnung erweitert den Spielraum für die zuständigen Behörden in den Kommunen, die Veranstaltungen zuzulassen. "Die Lärmschutzverordnung wird vorübergehend außer Kraft gesetzt", sagte Hendricks: "Normalerweise darf es nach 22 Uhr draußen keinen Lärm geben, jetzt darf man gemeinsam Fußball gucken, auch wenn die sonst üblichen Lärmschutzgrenzen nicht eingehalten werden." Dabei sollen die Kommunen zwischen dem herausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe abwägen.
Berlin steht hinter der Initiative
Petra Roland, Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, erklärte rbb online bereits Anfang März: "Wir begrüßen es grundsätzlich, dass der Bund Mantelrichtlinien freigibt." Die geplante Lärmverordnung des Bundes setze dann das Landesgesetz außer Kraft - bis zu einem in der Verordnung genannten Zeitpunkt. Laut Roland ist derzeit 1 Uhr nachts im Gespräch. Für den Rest der Nacht gelte das Landesgesetz wieder, hier könne es aber zusätzlich Ausnahmeregelungen geben. Dies sei für die Fanmeile auf der Straße des 17. Juni angedacht. Auf der anderen Seite könnte an spielfreien Tagen der Lärmschutz auch wieder auf 22 Uhr gesenkt werden, so Roland.
"Die Fußball-WM ist wie Karneval im Rheinland - da gelten andere Gesetze“, sagte Jens-Holger Kirchner (Bündnis 90/Grüne), Stadtrat für Stadtentwicklung in Pankow dem "Tagesspiegel". Man werde die Regelung "großzügig auslegen".

Anwohner sollen Verständnis haben
Hendricks bat Anwohner bereits darum, "Verständnis dafür zu haben, dass Menschen sich daran erfreuen, gemeinsam draußen Fußball zu gucken". Höhere Lärmbelastungen seien bei genehmigten Veranstaltungen möglich, private Fußballabende müssen jedoch weiterhin nach geltendem Recht durchgeführt werden und dürfen nicht ausufern. Auf "Fanmeilen und bei anderen öffentlichen Veranstaltungen kann es jedoch passieren, dass auch nach 24 Uhr noch draußen Fußball geguckt wird", sagte Hendricks.
Anpfiff nach Mitternacht
Durch die Zeitverschiebung werden allein mehr als die Hälfte der Vorrundenspiele in Brasilien erst nach 22 oder 24 Uhr angepfiffen, erklärte die SPD-Politikerin: "Ein Spiel wird sogar erst um drei Uhr morgens unserer Zeit beginnen." Allerdings handelt es sich dabei um das Duell zwischen der Elfenbeinküste und Japan am 14. Juni in Recife (Ortszeit), das für eine Übertragung auf den deutschen Fanmeilen keine Rolle spielt.
Die Bundesregierung folgt mit der Ausnahmeregelung einer Bitte der Länder und des Deutschen Städtetags. Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen. Bereits bei den Weltmeisterschaften 2006 und 2010 und bei der Europameisterschaft 2008 hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben.



