Ein Fläschchen mit K.O. Tropfen (Quelle: dpa)

Urteil des Berliner Landgerichts - Lebenslange Haftstrafe wegen Mordes durch "K.o."-Tropfen

Drei Männer hat ein 38-jähriger Mann mit "K.o."-Tropfen getötet - das sah das Berliner Landgericht als erwiesen an und verurteilte ihn zu einer lebenslangen Haftstrafe. Auch die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert.

Wegen dreifachen Mordes mit "K.-o."-Tropfen hat das Berliner Landgericht einen Lehrer-Referendar zu lebenslanger Haft verurteilt. In seinem Urteil sah es das Gericht am Freitag als erwiesen an, dass der 38-Jährige drei schwule Männer mit einer Überdosis Liquid Ecstasy vergiftet hat. Der frühere Rettungssanitäter hatte die auch als "K.-o."-Tropfen bekannte Droge seinen Opfern heimlich in Getränke gemischt.

Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren ausschließt. Gegen das Urteil kann noch Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Am Dienstag hatte auch die Verteidigung eine Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke und Habgier gefordert. Einen konkreten Strafantrag stellte Anwalt Jörg Geimecke in seinem Plädoyer vor dem Berliner Landgericht aber nicht. Aus Sicht der Verteidigung konnte die innere Triebfeder der Taten nicht geklärt werden.

Auch die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord plädiert und eine lebenslange Haftstrafe gefordert. "Es war das Werk eines kaltblütigen, bösen Menschen", der sich schlicht habe bereichern wollen, erklärte Anklägerin Angela Luther. Bei den Taten hatte der Referendar Kreditkarten und weniger als 500 Euro erbeutet.

Prozessakten (dpa-Archivbild)
Auch die Verteidigung plädiert auf Mord.

Angeklagter sprach von einem "Unglück"

Wie die Staatsanwältin sagte, war es für den früheren Rettungssanitäter "ein erhebendes Gefühl, seine Opfer sterben zu sehen". Anwalt Geimecke betonte indessen, der 38-Jährige sei selbst fassungslos und ohne Erklärung. Er bedaure zutiefst und werde "für seine Taten einstehen". Der gebürtige Saarländer habe nicht bewusst töten wollen, sagte der Verteidiger. Aber er wisse, dass er sich nicht genügend über die hochgradige Gefährlichkeit der Droge informiert habe.

Die mehr als eine Stunde dauernde Urteilsbegründung verfolgte der 38-Jährige in seiner Anklagebox mit nahezu regloser Mine. Das Gericht äußerte sich überzeugt, dass der Angeklagte "seine wahren Beweggründe nicht offenbart hat oder es nicht konnte".

Der 38-Jährige hatte zu Prozessbeginn von einem Unglück gesprochen. Ihm sei es um den Rausch beim Sex gegangen. Die Droge hatte er heimlich verabreicht.

Bei den Taten im Jahr 2012 waren zwei Homosexuelle in ihren Wohnungen durch Vergiftungen mit Liquid Ecstasy - bekannt auch als "K.o.-Tropfen" - gestorben. Ein 32-Jähriger starb in einer Bar im Stadtteil Friedrichshain. Zwei weitere Männer überlebten die Anschläge des mutmaßlichen Täters.