
Revision im "Jonny K."-Verfahren abgewiesen - Berlins Opferbeauftragter begrüßt Entscheidung
Die sechs jungen Männer, die wegen des Todes von Jonny K. verurteilt worden sind, müssen endgültig ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat ihre Revisionen verworfen. Berlins Opferbeauftragter Roland Weber begrüßte die Entscheidung und erklärte im rbb, warum fünf der Täter trotzdem noch auf freiem Fuß sind.
Das Urteil des Landgerichts Berlin im Verfahren wegen des Todes von Jonny K. ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 27. März 2014 die Revisionen der Angeklagten gegen ihre Verurteilungen als offensichtlich unbegründet verworfen. Das teilte der Sprecher des Landgerichts, Tobias Kaehne, am Montag mit.
Die Jugendkammer des Landgerichts hatte die sechs Angeklagten im Alter zwischen 20 und 25 Jahren im August vergangenen Jahres wegen des gemeinschaftlichen Angriffs auf Jonny K. am 14. Oktober 2012 zu Haftstrafen von bis zu viereinhalb Jahren verurteilt.
Fünf der Angeklagten wurden der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei für schuldig befunden. Der Angeklagte Onur U. war zusätzlich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden.
Fünf Täter bislang noch auf freiem Fuß
Der Opferbeauftragte der Stadt Berlin, Roland Weber, ist der Rechtsbeistand von Tina K. Er zeigte sich erleichtert: "Natürlich sind anderthalb Jahre eine lange Zeit, aber es war ein sehr schwieriges und umfangreiches Verfahren", sagte Weber im rbb Inforadio. Zunächst hätten die Täter ermittelt werden müssen, von denen sich einige vorübergehend ins Ausland abgesetzt hatten, die Anklagen mussten geschrieben und ein Termin anberaumt werden. "Das dauert eben alles seine Zeit", so Weber. Die Dauer des Revisionsverfahrens liege im Rahmen des Normalen.
Dass fünf der Täter bislang noch auf freiem Fuß sind, ist für Weber keine Besonderheit. "Wenn es keine Gründe für eine Untersuchungshaft wie Flucht, Verdunklung oder Wiederholungsgefahr gibt, haben die Beschuldigten das Recht sich auf freiem Fuß zu bewegen. Sie bekommen Meldeauflagen und müssen ihre Pässe abgeben", erklärt Weber. "Jetzt nach der rechtskräftigen Verurteilung bekommen sie in einigen Wochen Post und müssen dann ihre Haft antreten."
Täter beleidigten Tina K. im Internet
Zwei der Täter könnte zudem ein weiteres Ermittlungsverfahren drohen. Sie sollen nach ihrer Verurteilung Jonny K. und seine Schwester im Internet verhöhnt haben. So kursierten bei Facebook Bilder, auf denen sie gemeinsam in die Kamera grinsen und den Mittelfinger zeigen - das Foto soll während einer Prozesspause auf der Toilette des Landgerichts Moabit entstanden sein.
Ein weiteres Bild zeigt Osman A. lächelnd vor der Jugendhaftanstalt Berlin, darunter der ironische Kommentar: "Zellenbesichtigung". "Wenn sich die Täter wieder strafbar verhalten haben sollten, ist ein neues Ermittlungsverfahren möglich, in dem dieses Verhalten strafrechtlich überprüft wird", urteilt Weber.





