Angeklagte im Jonny K.-Prozess (dpa, 23.05.2013)

Verärgerter Schöffe bei Jonny K.-Prozess - "Sind Sie zu feige oder wollen Sie uns verarschen?"

Drei befragte Zeugen beriefen sich bei der Verhandlung am Donnerstag auf Erinnerungslücken. Ein Schöffe reagierte darauf genervt. Nun könnte der Prozess um den Tod von Jonny K. sogar platzen.

Wegen der Äußerung eines verärgerten Schöffen ist ungewiss, wie der Prozess um die tödliche Prügelattacke auf Jonny K. vor dem Berliner Landgericht weitergeht.

Die Verteidigung hat am Donnerstag beantragt, einen Laienrichter als befangen auszuschließen. Dieser hatte die Aussagen eines Augenzeugen, der sich auf Erinnerungslücken berief, mit den Worten kommentiert: "Sind Sie zu feige oder wollen Sie uns verarschen?". Sollte das Berliner Landgericht dem Antrag folgen, müsste der Prozess neu aufgerollt werden. Ersatzschöffen gibt es keine.

Das Gericht will bis kommenden Donnerstag über den Ablehnungsantrag gegen den Laienrichter entscheiden.

Staatsanwaltschaft ist gegen Ablehnung des Laienrichters

Der 23-jährige Augenzeuge der Tat und zwei seiner Freunde beantworteten die Fragen der Richter zumeist mit "Ich weiß es nicht, ich kann mich nicht erinnern". Auch der Vorsitzende Richter Helmut Schweckendieck äußerte Unverständnis: "Es fällt schwer, das zu glauben. Wissen Sie überhaupt, worum es in dem Prozess geht?" 

Dennoch kritisierte er die Wortwahl des Schöffen. Aus Sicht der Verteidigung ist mit einem Schöffen, der sich zu so einer Wortwahl hinreißen lässt, kein faires Verfahren zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft teilte den Ärger über die Äußerung, sprach sich aber gegen eine Ablehnung des Laienrichters aus.

Schöffen sind bei den Verhandlungen in einem Strafverfahrens die juristischen Laien, also ehrenamtliche Richter aus dem Volk. Sie beurteilen gemeinsam mit den Berufsrichtern die Tat des Angeklagten und setzen das Strafmaß fest. Sie sind an keine Weisungen gebunden, müssen keine juristische Vorbildung vorweisen und haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter.

Trauerfeier für Jonny K. in Berlin-Charlottenburg (Foto: dpa)
Die Angeklagten haben Schläge und Tritte gegen Jonny eingeräumt

Es war der vierte Tag im Prozess um den Tod des 20-jährigen Jonny K.. Er war laut Anklage in der Nacht zum 14. Oktober 2012 in der Nähe des Berliner Alexanderplatz mit Schlägen und Tritten so heftig angegriffen worden, dass er stürzte und einen Tag später an Gehirnblutungen starb.

Sechs Männer im Alter von 19 bis 24 Jahren sitzen wegen Körperverletzung mit Todesfolge beziehungsweise gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank. Alle haben Schläge oder Tritte eingeräumt. Die Verantwortung für den Tod wiesen die Angeklagten aber zurück.