Flüchtlinge demonstrieren am Oranienplatz (Quelle: dpa)
Flüchtlinge am Oranienplatz

Bund führt Asylverfahren durch - Camp Oranienplatz solidarisiert sich

In Eisenhüttenstadt sind Asylsuchende in einen Hungerstreik getreten. Der Flüchtlingsrat wirft derweil den Behörden in Brandenburg Verstöße gegen das Asylrecht vor. Die Landesregierung verspricht nun Investitionen.

Inzwischen haben auch die protestierenden Flüchtlinge vom Camp am Oraneinplatz auf die Ereignisse in Eisenhüttenstadt reagiert. Nach Angaben von Aktivisten wollten die Bewohner am Mittwoch die Streikenden unterstützen. Für Freitag sei außerdem eine Demonstration geplant, hieß es von Seiten des Netzwerks "Lager Eisenhüttenstadt".

Vor der Flüchtlingseinrichtung in Eisenhüttenstadt bauten Unterstützer unterdessen ein Camp auf. An dem am Dienstag errichteten Zeltlager seien 25 bis 30 Menschen beteiligt, bestätigte eine Sprecherin des Innenministeriums.

Innenstaatssekretär besucht Lager

Die brandenburgische Landesregierung kündigte unterdessen an, sie wolle die Versorgung von Flüchtlingen verbessern. Innenstaatssekretär Rudolf Zeeb kündigte nach einem Besuch der Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Eisenhüttenstadt an, man werde sich darum bemühen, die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden zu verbessern.

Über Eisenhüttenstadt kamen im vergangenen Jahr 1.700 Asylbewerber nach Brandenburg. In diesem Jahr sollen es bis zu 3.100 Neuankömmlinge sein. Zeeb kündigte daher auch an, Ende 2015 werde es moderne Aufnahmeplätze geben; in die Sanierung und Erweiterungsmaßnahmen sollen demnach 5,4 Millionen Euro fließen. Zudem würden vier neue Mitarbeiter eingestellt.
Grünen-Fraktionschef Axel Vogel im Brandenburger Landtag
Auch Axel Vogel will das Lager in Eisenhüttenstadt aufsuchen

Grünen-Politiker fordert angemessene Hilfe

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im brandenburgischen Landtag, Axel Vogel, kündigte für die kommenden Tage ebenfalls einen Besuch in der Abschiebehaft an. Bei den Häftlingen handele es sich oft um traumatisierte Menschen, "die eine lange Flucht unter Gefahr für Leib und Leben hinter sich haben", erklärte Vogel. Der deutsche Rechtsstaat müsse ihnen eine angemessene Unterbringung und eine hinreichende medizinische und psychosoziale Betreuung gewähren.

Vogel kritisierte zugleich CDU-Fraktionschef Dieter Dombrowski, der zuvor erklärt hatte, der Rechtsstaat dürfe sich "bei allem Verständnis für das Anliegen der in Hungerstreik getretenen Asylbewerber" nicht durch die Aktionen erpressen lassen. Die Hungerstreikenden machten mit ihrem Protest auf ihre Situation aufmerksam, betonte Vogel. Ihre Anliegen müssten "gehört und notwendige Konsequenzen gezogen werden".
Wäsche vor einem Wohnheim auf dem Gelände der Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt (Quelle: dpa)
Wäsche vor einem Wohnheim in Eisenhüttenstadt

Suizid von Flüchtling in Eisenhüttenstadt

Das Abschiebegefängnis in Eisenhüttenstadt gehört zur Zentralen Ausländerbehörde Brandenburgs. Sie steht unter anderem wegen angeblich unzureichender psychologischer Betreuung für die teilweise traumatisierten Flüchtlinge schon länger in der Kritik. Ende Mai hatte sich ein 20 Jahre alter Asylbewerber aus dem Tschad erhängt. Es gab bereits zahlreiche Proteste.

Das Asylbewerberheim ist mit 750 Insassen überbelegt. Nach einem Bericht des ARD-Magazins "Report Mainz" werden Asylsuchende in Eisenhüttenstadt vor Gericht wegen illegaler Einwanderung oft in weniger als 15 Minuten verurteilt. In den Urteilen des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt soll von "Asyltouristen" die Rede sein, die zu einem "Heer der Illegalen" gehörten. Der Flüchtlingsrat Brandenburg spricht von "rassistischen Entgleisungen".

Das Haus gehört zur Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt. Ebenfalls angegliedert ist eine Erstaufnahme-Einrichtung sowie die Aufnahmeeinrichtung für das Asylverfahren auf dem Flughafen Schönefeld. Im vergangenen Jahr kamen 1.700 Flüchtlinge über Eisenhüttenstadt nach Brandenburg. In diesem Jahr sollen es bis zu 3.100 Neuankömmlinge werden.
Zentrale Aufnahmestelle für Flüchtlinge in Eisenhüttenstadt (c) dpa
Die Zentrale Aufnahmestelle in Eisenhüttenstadt

Kritik am Umgang mit Asylsuchenden in Brandenburg

Eisenhüttenstadt und sein Umgang mit Asylsuchenden stehen derzeit in der Kritik. So kritisierte der Flüchtlingsrat Brandenburg den Umgang der Bundespolizei mit Asylsuchenden. Wer in Brandenburg "in die Fänge der Bundespolizei" gerate, komme in Abschiebehaft, erklärte der Flüchtlingsrat am Mittwoch. Asylanträge würden nicht weitergeleitet und Zuständigkeiten nicht geprüft.

Dies habe dazu geführt, dass sich nun Flüchtlinge in der Abschiebehaft in Eisenhüttenstadt mit einem Hungerstreik dagegen wehren. Daran beteiligen sich nach Angaben des Innenministeriums derzeit vier Asylsuchende. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention und nach deutschem Recht dürften die Flüchtlinge nicht inhaftiert werden, wenn ihre Asylgesuche beachtet würden, betonte der Flüchtlingsrat.

Die Bundespolizei halte sich zudem in Brandenburg nicht an die gesetzlichen Anforderungen für Abschiebehaftanträge, nach denen Haft nur als allerletztes Mittel zur Durchsetzung einer Ausreise eingesetzt werden dürfe. Dies werde sowohl von der Bundespolizei als auch von den Haft anordnenden Amtsgerichten ignoriert. So würden pauschal Haftzeiträume bis zu drei Monaten beantragt und von Gerichten angeordnet.
Bundespolizei am Flughafen kontrollieren Fluggäste (Bild dpa)
Der Flüchtlingsrat wirft der Bundespolizei zu hartes Vorgehen gegen Asylsuchende vor.

Pakistaner droht Abschiebung nach Ungarn oder Griechenland

Die vier streikenden Flüchtlinge in Eisenhüttenstadt stammen aus Georgien und Pakistan. Sie wollen ihre Abschiebung verhindern und fordern unter anderem Zugang zu unabhängiger medizinischer und psychotraumatischer Versorgung.

Der Flüchtlingsrat verweist dabei vor allem auf das Schicksal von Munir Usman. Der Pakistaner sollte bereits vor einigen Wochen abgeschoben werden, doch Proteste am Flughafen Tegel verhinderten die Maßnahme. Nun sei er erneut von Abschiebung bedroht.

Usman habe auf seiner Flucht aus Pakistan über Griechenland, Serbien und Ungarn rassistische Übergriffe, Polizeigewalt und mehrfache Festnahmen erlebt und kämpfe deshalb um ein Asylverfahren in Deutschland. Ein psychologisches Gutachten habe in Deutschland bestätigt, dass Usman an einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung und Depression leide, hieß es weiter.

Die Abschiebehaftanstalt in Eisenhüttenstadt (Quelle: dpa)
Abschiebehaftanstalt Eisenhüttenstadt

"Prototyp des heutigen Abschiebungshäftlings"

Nach dem sogenannten Dublin-Verfahren wäre gemäß EU-Recht eigentlich Griechenland für das Asylverfahren zuständig. Dort seien die Verhältnisse jedoch so katastrophal, dass nicht mehr dorthin zurückgeschoben werden darf. In Ungarn würden Asylsuchende systematisch inhaftiert und aus der Haft heraus in Transit- oder Herkunftsländer abgeschoben, so der Flüchtlingsrat.

In Deutschland sei Usman kurz nach dem Grenzübertritt von der Bundespolizei festgenommen worden, sein Asylgesuch sei jedoch von der Bundespolizei nicht an das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitergeleitet worden. Stattdessen sei er sofort inhaftiert worden.

Usman sei der "Prototyp des heutigen Abschiebungshäftlings", betonte der Flüchtlingsrat. Die Abschiebehaft sei "voll von Flüchtlingen, die gerade in Deutschland angekommen sind, von der Bundespolizei aufgegriffen und unmittelbar inhaftiert wurden". Die Schutz suchenden Menschen kämen auf unbestimmte Zeit in Haft, ohne je etwas verbrochen zu haben, und müssten dort in völliger Ungewissheit und Isolation leben.
Das Brandenburger Innenministerium hat darauf hingewiesen, dass das Land auf die Asylverfahren der Hungerstreikenden im Abschiebegefängnis Eisenhüttenstadt keinen Einfluss nehmen kann.

Innen-Staatssekretär Rudolf Zeeb (SPD) sagte am Mittwoch dem rbb, alle Hungerstreikenden würden medizinisch betreut und alle Insassen erhielten auch eine juristische Beratung. Die Asylverfahren würden jedoch vom Bund geführt. Das Land sei nur in Amtshilfe tätig.

Nach Kenntnisstand des Innenministeriums seien die Anträge vom zuständigen Bundesamt geprüft worden. Alle Fälle seien nach Auffassung des Amtes offensichtlich unbegründet. Die Männer hätten bereits in einem sicheren Drittstaat der Europäischen Union Asylverfahren begonnen. Diese müssten nach den geltenden Bestimmungen auch dort zuende geführt werden.

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