Ein Gehöft südlich von Wittenberge steht unter Wasser (Quelle: dpa)

Fonds mit acht Milliarden kann starten - Bundesrat stimmt Fluthilfe-Gesetz zu

Die Milliardenhilfen für die Hochwasser-Opfer in Brandenburg und anderen Regionen sind unter Dach und Fach. Am Freitag stimmte der Bundesrat dem Gesetz zu. Auch der Hochwasserschutz kann nun verbessert werden.

Der Bundesrat verabschiedete das Gesetz für den Aufbau-Hilfefonds und einen besseren Hochwasserschutz am Freitag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause einstimmig. Bund und Länder stellen für den Sonderfonds "Aufbauhilfe" acht Milliarden Euro zur Verfügung. Er soll Privatleute, Unternehmen und Kommunen bei der Beseitigung der Schäden der Flutkatastrophe von Mai und Juni unterstützen. Ausnahme sind Schäden, die durch Versicherungen abgedeckt sind.

Zudem soll auch beim Hochwasserschutz künftig schneller geplant und gebaut werden. Der Bundestag hatte seine Zustimmung zu dem Gesetz bereits erteilt. An den genauen Regeln für die Auszahlung des Geldes wird noch gearbeitet. Sie sollen in einer Rechtsverordnung festgeschrieben werden.

In mehreren Bundesländern sind durch das verheerende Hochwasser gewaltige Schäden in Privathaushalten und Unternehmen entstanden. In Brandenburg werden die Hochwasserschäden allein in der Landwirtschaft von der Landesregierung inzwischen mit rund 44 Millionen Euro beziffert. Insgesamt wurden 39.230 Hektar Äcker und Wiesen überflutet.

Helmuth Markov (dpa, 2013)
Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov (Linke)

Markov: "Schnell und unbürokratisch helfen"

Jetzt komme es darauf an, "auf verschiedenen Ebenen schnell, unbürokratisch und zielorientiert den Betroffenen zu helfen", betonte Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov (Linke). Der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) sprach von einem guten Zeichen der Solidarität. Mit dem Gesetz schaffe die Bundesregierung eine Perspektive für die Flutopfer. Tillich kritisierte aber auch, dass die Versicherer große Flächen in seinem Land als unversicherbar ausgewiesen hätten. Deshalb müsse weiter über die Schaffung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung gesprochen werden.

Für die Schäden an Autobahnen und anderer Infrastruktur des Bundes wie etwa Bundesstraßen und bestimmte Wasserwege kommt der Bund alleine auf. Mit 4,75 Milliarden Euro übernimmt er im Vergleich zu den Ländern einen leicht höheren Anteil der gesamten Hilfesumme. Die Länder übernehmen die Hälfte der restlichen Kosten in in Höhe von 6,5 Milliarden Euro.

Der Bund streckt das Geld zunächst komplett vor und muss dafür seine Neuverschuldung in diesem Jahr um acht Milliarden Euro erhöhen. Die Länder haben 20 Jahre Zeit, ihren Anteil zurückzuzahlen.
Überflutetes Bootshaus in Mühlberg am 07.06.13 (c) dpa
Vom Hochwasser betroffene Unternehmen werden entlastet.

Entlastungen für betroffene Unternehmen

Neben den Soforthilfen sollen jetzt auch Unternehmen entlastet werden, die wegen des Hochwassers Kurzarbeit beantragen. Der Bund übernimmt dann in voller Höhe die Beiträge zur Sozialversicherung für die betroffenen Beschäftigten. Das gilt für längstens drei Monate von Juni bis Dezember 2013. Außerdem müssen Firmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit nicht die üblichen Fristen zur Stellung eines Insolvenzantrages einhalten.

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