
Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts - Jungen und Mädchen dürfen getrennt unterrichtet werden
"Das verfestigt Rollenklischees", mit diesem Argument haben Eltern in Berlin gegen den separaten Sportunterricht geklagt. Die Richter wiesen den Vorwurf nun zurück: Einen Anspruch auf gemeinsamen Unterricht gibt es nicht.
Mit diesem am Dienstag veröffentlichten Urteil wies das Gericht einen Antrag von Eltern ab, die in einem separaten Sportunterricht für Jungen und Mädchen eine "nicht gerechtfertigte Diskriminierung" und die "Verfestigung von Rollenklischees" sahen. Zwar würden Schülerinnen und Schüler nach dem Berliner Schulgesetz grundsätzlich gemeinsam unterrichtet und erzogen, heißt es in der Begründung. Dies könne jedoch zeitweise auch nach Geschlechtern getrennt erfolgen, sofern dies pädagogisch sinnvoll sei und einer zielgerichteten Förderung diene.
Bislang gebe es keine einheitliche Auffassung zur pädagogischen Wertigkeit, so die Richter. Deshalb sei ein "koedukatives Unterrichtssystem" nicht zwingend. Auch wenn die Eltern eine andere pädagogische Auffassung hätten, verschaffe ihnen dies keinen Anspruch darauf in der Schule. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.
Die beiden acht und zwölf Jahre alten Töchter der Antragsteller besuchen eine Schule in Berlin-Zehlendorf und werden im Fach Sport zusammen mit anderen Schülerinnen, aber getrennt von den Jungen unterrichtet.

Ganz unterschiedliche Argumente und Interessen für getrennten Unterricht
Immer wieder wollen auch muslimische Eltern ihre Töchter aus religiösen Gründen vom gemeinsamen Sport- und Schwimmunterricht befreien. Zuletzt war SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück in die Kritik geraten, weil er einen getrennten Sportunterricht aus religiösen Gründen für tolerierbar hält. Der Neuköllner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) warf ihm daraufhin vor, die gesellschaftliche Uhr zurückdrehen zu wollen.

