Berliner Energietisch sammelt Unterschriften für Rückkauf des Stromnetzes (imago, 31.05.2013)

Termin für Volksentscheide - Steuerzahlerbund fordert Wahltermin für Stromnetzabstimmung

Volksentscheide scheitern oft, weil zu wenige Bürger den Weg zur Wahlurne finden. Der Bund der Steuerzahler fordert: Die Abstimmungen über solche Gesetzesinitiativen sollten künftig grundsätzlich zusammen mit Wahlen stattfinden. So auch die Stromnetz-Abstimmung.

Um die Kosten für Abstimmungen über einen Gesetzentwurf per Volksentscheid möglichst gering zu halten, schlägt der Bund der Steuerzahler (BdSt) nun vor, diese Wahlgänge künftig grundsätzlich mit anderen Wahlterminen zusammenzulegen. Der Vorsitzende des BdSt Berlin, Alexander Kraus, erklärte am Montag, dies könne künftig immer dann passieren, wenn es "zeitnah möglich" ist. Kraus wies darauf hin, dass das Berliner Abstimmungsgesetz sogar ausdrücklich ein Verfahren vorsehe, Volksentscheide gemeinsam mit Wahlen durchzuführen. Für separate Abstimmungstermine von Volksentscheiden müsse der Senat künftig in jedem Fall nachvollziehbare und triftige Gründe vortragen.

Entscheidung über Energietisch-Abstimmung steht an

Hintergrund der aktuellen Forderung des BdSt ist der Streit um den Volksentscheid über das Berliner Stromnetz. Der Senat hat angekündigt, am Dienstag den Abstimmungstermin dafür bekannt zu geben. Beim Stromnetz-Termin vertraue man auf Innensenator Frank Henkel (CDU), teilte der BdSt mit. Henkel habe bereits in einer Pressemitteilung im Zusammenhang mit dem Volksentscheid Pro-Reli vor wenigen Jahren auf die hohen Kosten für einen separaten Abstimmungstermin von damals 1,4 Millionen Euro hingewiesen. Dem Regierenden Bürgermeister hatte Henkel damals politisches Kalkül mit dem Ziel einer möglichst niedrigen Beteiligung vorgeworfen und die Zusammenlegung mit der Europawahl gefordert. "Damit behindert der Regierende Bürgermeister nicht nur die direkte Demokratie, sondern widerspricht auch gleichzeitig der Begründung zum Verfassungsänderungsantrag aus dem Jahr 2006, die ein kostenschonendes und bürgerfreundliches Verfahren anmahnt", sagte dazu Henkel im Jahr 2009. Kraus erklärte, Henkel müsse sich nun – anders als 2009 ist die CDU jetzt in der Landesregierung - in seiner Funktion als Stellvertreter des Regierenden Bürgermeisters an seinen damaligen Worten messen lassen.

Zweite Stufe für "Neue Energie für Berlin"

Hintergrund der nun erhobenen Forderungen des BdSt ist der aktuelle Streit um den Rückkauf des Berliner Stromnetzes. Für das Volksbegehren "Neue Energie für Berlin" hatten die Initiatoren mit rund als 230.000 Unterschriften ausreichend Unterstützer gewonnen, damit die Berliner nun in der zweiten Stufe, dem Volksentscheid, darüber abstimmen können. Die Sorge der Initiatoren ist allerdings, dass der Senat den Abstimmungstermin nicht auf den 22. September, den Tag der Bundestagswahl, legt, sondern auf einen separaten Termin. Dabei wäre dann die Gefahr größer, dass das Vorhaben schon allein deshalb scheitert, weil die Wahlbeteiligung zu gering ist.

SPD und Union uneins über den Termin

Zwar hatte sich die Berliner SPD dafür ausgesprochen, den Volksentscheid über das Stromnetz auf den Termin der Bundestagswahl zu legen, die mitregierende CDU dagegen erklärte, es sei zu kurzfristig, die beiden Wahlgänge nun zusammenzulegen.

Ziel der Aktivisten des Berliner Energietischs ist es, dass das Land das Stromnetz vom Energiekonzern Vattenfall übernimmt und kommunale Stadtwerke gründet. Nun dann würden die kommunalen Interessen vor die kommerziellen Bestrebungen eines privaten Versorgers gestellt, lautet die Begründung. Anlass der Debatte und politischen Aktionen ist die aktuelle Konzession von Vattenfall, die Ende 2014 ausläuft.

Unterschiedliche Vorstellungen über Rückkauf

Auch der rot-schwarze Senat ist am Rückkauf des Stromnetzes interessiert, will aber den Entwurf des Energietisches für solch einen Rückkauf nicht übernehmen. Die Regierungsfraktionen beschlossen, sich mit einer eigenen Gesellschaft um das Strom- wie um das Gasnetz zu bewerben. Ferner erhielt der Senat den Auftrag, ein Stadtwerk aufzubauen, das eine Tochtergesellschaft der Berliner Stadtreinigung sein soll.

Die landeseigene Gesellschaft Berlin-Energie soll die Rekommunalisierung und die Gründung eines Stadtwerkes auf den Weg bringen. Die Forderungen des Energietisches gehen dem Senat allerdings zu weit. So sehen die Pläne der Aktivisten umfassende Mitbestimmungsrechte der Bürger und Transparenzvorgaben für die Netzgesellschaft vor.

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