Das Hochwasser der Elbe am 05.06.2013 an einer Deichbaustelle in Mühlberg (Brandenburg). Foto: Patrick Pleul/dpa

Bund-Länder-Vereinbarung unterzeichnet - Auszahlung aus dem Fluthilfe-Fonds rückt näher

Jetzt hat auch das Bundeskabinett grünes Licht für die Vereinbarung zum Fluthilfe-Fonds zwischen Bund und Ländern gegeben. In dem Papier ist geregelt, wer wieviel Geld in den Fonds einzahlen muss. Wie das Geld am Ende verteilt wird, ist allerdings noch unklar.

Die Auszahlung staatlicher Hilfsgelder an die Hochwasseropfer rückt näher: Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, in der die Finanzhilfen für die Reparatur von Hochwasserschäden geregelt werden.

Für die Details zur Antragstellung, Prüfung und Auszahlung sind die Länder und Kommunen zuständig. Acht Milliarden Euro liegen bereit.

In mehreren Bundesländern waren durch das verheerende Hochwasser gewaltige Schäden in Privathaushalten und Unternehmen entstanden. In Brandenburg wurden die Hochwasserschäden allein in der Landwirtschaft von der Landesregierung zuletzt mit rund 44 Millionen Euro beziffert. Insgesamt wurden 39.230 Hektar Äcker und Wiesen überflutet.

Brandenburg wird von den acht Milliarden rund 1,4 Prozent bekommen. Knapp 40 Prozent der Mittel erhält Sachsen-Anhalt, 20 Prozent gehen nach Bayern.

Die konkreten Modalitäten, wo und wie von Betroffenen Anträge gestellt werden können, will die brandenburgische Landesregierung bis Ende des Monats klären.

Davon unabhängig können Hochwasser-Geschädigte erste Soforthilfen vom Land erhalten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Matthias Platzeck besuchen Fluthelfer in Wittenberge (Bild: dpa)
Angela Merkel und Matthias Platzeck besuchen im Juni Hochwasserhelfer in Wittenberge (Brandenburg).

Höhe der Hilfsgelder für Privateigentümer regeln die Länder

In der Vereinbarung sind die Finanzhilfen für die Reparatur von Hochwasserschäden in insgesamt sieben Sonderprogrammen geregelt.

Das Geld für den Fluthilfe-Fonds kommt von Bund und Ländern. Der Bund übernimmt dabei wegen der Zuständigkeit für beschädigte Bundesstraßen und Autobahnen etwas mehr. Nach einem Katalog des Bundesinnenministeriums haben vom Hochwasser getroffene Betriebe, Landwirte und Forschungseinrichtungen ein Recht auf Zuschüsse.

Privateigentümer können die Kosten für Reparaturen an Haus und Inventar demnach bis zu 80 Prozent erstattet bekommen. Das gilt jedoch nicht automatisch, da die genaue Höhe von den Ländern festgelegt wird. Nach Angaben einer Sprecherin des Innenministeriums beinhaltet jedes Fluthilfe-Programm auch die Möglichkeit, bei Härtefällen mehr zu erstatten.

100 Millionen Euro aus dem Fonds stehen für die Reparatur von Schäden an Kultureinrichtungen und Denkmälern zur Verfügung. Vor allem Einrichtungen in Sachsen und Sachsen-Anhalt waren vom Hochwasser betroffen. Allein der Schaden im Gartenreich Dessau-Wörlitz, das zum UNESCO-Welterbe gehört, wird auf 15 Millionen Euro geschätzt.

Formelle Billigung von Kabinett und Bundesrat steht noch aus

Die Verordnung muss nun noch vom Bundesrat gebilligt werden. Die Länderkammer kommt dafür an diesem Freitag zu einer Sondersitzung zusammen.

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