
Beamte sitzen rund um die Uhr vor den Monitoren - Polizei überwacht U-Bahnhöfe jetzt auch live
Die drei Berliner U-Bahnhöfe Alexanderplatz, Zoologischer Garten und Kottbusser Tor stehen jetzt unter permanenter Beobachtung durch die Polizei. Die nutzt seit Freitag die Kameras, die die BVG auf den Bahnhöfen installiert hat und schaut sich das Geschehen live an. Damit soll die Sicherheit dort erhöht werden.
Die Polizei beobachtet jetzt das Geschehen auf drei Berliner U-Bahnhöfen live. Die Beamten sitzen dafür seit Freitag in der BVG-Verkehrssicherheitszentrale vor den Monitoren. Wenn sie Straftaten sehen, können sie sofort zum Telefon greifen und einen Einsatz auslösen.
Für die Überwachung ausgewählt wurden die Bahnhöfe Alexanderplatz, Zoologischer Garten und Kottbusser Tor. Sie gelten als Kriminalitätsschwerpunkte. Auf die Überwachung weisen Schilder in den Bahnhöfen hin.
In der Vergangenheit war es in U-Bahnhöfen wiederholt zu schweren Gewalttaten gekommen. Die Polizei konnte zwar anschließend die Videos der BVG auswerten, dadurch aber nur verzögert reagieren. Von der Live-Überwachung versprechen sich die Sicherheitskräfte ein effektiveres Vorgehen bei Straftaten.

Videoüberwachung bereits seit 2011
Brennpunkt-Bahnhöfe werden bereits seit Juli 2011 dauernd überwacht. Das ist Teil eines Sicherheitspakets, das Senat und BVG nach einigen spektakulären Gewalttaten in der U-Bahn beschlossen hatten. Seitdem saß ein Polizist in der BVG-Leitstelle. Bisher bekam er aber nur Ausschnitte des Materials vorgelegt.
Kritiker bezweifeln, dass die Videoüberwachung ein effektives Mittel gegen Straftaten ist. Vor allem die abschreckende Wirkung wird in Frage gestellt. Außerdem sehen die Kritiker bei der Maßnahme auch eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte und Verstöße gegen den Datenschutz.
In den Berliner U-Bahnen, Bussen, Trams und auf Bahnhöfen hat es 2012 mehr als 3.000 Gewalttaten gegeben, hieß es im April diesen Jahres. Insgesamt wurden 3.183 Fälle von Körperverletzung, Raub, Nötigung und Sexualtraftaten verzeichnet. Das ging damals aus einer Antwort der Innenverwaltung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Joschka Langenbrinck hervor.

