Stichtag 1. August - Tag der Wahrheit für die Kinderbetreuung
Seit Donnerstag gilt der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz auch für unter Dreijährige. Die Lage in Berlin und Brandenburg ist relativ entspannt, allerdings entbrennt nun eine Debatte über den Personalmangel. Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) sieht die Lösung bei Quereinsteigern, Elternvertreter fürchten allerdings eine qualitativ schlechte Betreuung.
Seit Donnerstag haben Eltern in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Um diesem Rechtsanspruch, der bislang nur für Kinder ab drei Jahren galt, gerecht zu werden, haben in Berlin und Brandenburg die Bezirke und Kommunen den Kita-Ausbau vorangetrieben.
In Berlin sieht die Lage relativ entspannt aus. Senatssprecher Ilja Koschembar rechnet sogar mit einem Überschuss von 12.000 Plätzen. Doch das Polster ist von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich dick. Pankow, Treptow-Köpenick und Lichtenberg gehören regelmäßig zu den Bezirken mit der höchsten Inanspruchnahme und größten Nachfrage. Dort müssen Eltern mit längeren Wartelisten bei den Kitas rechnen.
44,3 Prozent aller Berliner Kinder zwischen 0 und 3 Jahren besuchen schon heute eine Kita. Damit liege die Stadt schon deutlich über dem bundesweit vereinbarten Versorgungsgrad von 35 Prozent, teilte die Bildungsverwaltung mit.
Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) sagte am Donnerstag im rbb, dass einige Kieze noch gezielt unterstützt werden müssten. Insgesamt gebe es mehr Plätze als benötigt würden.
Sie kündigte an, dass die Wartelisten künftig per EDV erfasst werden, so dass keine mehrfachen Anmeldungen mehr möglich seien.

Landeselternausschuss kritisiert Quereinsteiger-Lösung
Auch Norman Heise, Vorsitzender des Landeselternausschuss Berliner Kindertagesstätten (LEAK), lobte die Anstrengungen des Landes Berlin bei den Kitaplätzen und sagte dem rbb: "Das Land Berlin hat eine beachtliche Leistung geschafft."
Allerdings bleibe noch das Problem der nötigen Fachkräfte. Heise äußerte sich skeptisch, ob die Lücken mit Quereinsteigern gefüllt werden können, denn Kinderbetreuung sei nicht so einfach.
Dass nicht genügend Personal zur Verfügung stehe, könnte an der Bezahlung oder an den Arbeitsbedingungen liegen. Laut Umfragen arbeiteten nur weniger als 50 Prozent der ausgebildeten Erzieherinnen und Erzieher in diesem Beruf.
Um dem Personalmangel zu begegnen hatte Scheeres nach eigenen Angaben die Ausbildungskapazitäten verdoppelt und für Fachfremde den Quereinstieg ermöglicht. Auf diese Weise würden qualifzierte Menschen, die bereits eine Berufsausbildung haben, zu Erzieherinnen und Erziehern umgeschult, so das Konzept von Scheeres.
Die Vorwürfe gegen diese Konzept wies Scheeres im rbb zurück. Sie hätte es sich auch einfach machen und die Qualitätsstandards senken können, wie es in anderen Bundesländern geschehen sei, sagte Scheeres. Dort seien teilweise die Gruppengrößen erhöht worden und es würden Kindertagespflegekräfte eingesetzt.
Brandenburg ohne Sorge
Auch in Brandenburg kann der Rechtsanspruch auf eine Betreuung für Kleinkinder aus Sicht des Landesbildungsministeriums ohne Probleme eingelöst werden. Eine Woche vor dem Stichtag erreichte das Land eine Betreuungsquote bei den Ein- bis Dreijährigen von 75,47 Prozent, wie das Ministerium mitteilte. Insgesamt standen 29.488 Plätze für Kinder dieser Altersgruppe zur Verfügung. 25.472 davon gab es in Kitas, weitere 4.016 in der Kindertagespflege.
Rechtsanspruch – nur schwer durchzusetzen
Elterninitiativen und Kommunen sind dagegen weniger optimistisch, dass auch für alle Eltern mit Anspruch Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stehen. Sie haben fast täglich mit Eltern zu tun, die keinen Platz für ihre Kinder bekommen haben. Besonders in Großstädten wird es nach Einschätzung des Deutschen Städtetages Engpässe geben.
Im Ablehnungsbescheid der Kommune muss aufgeführt sein, ob erst Widerspruch eingelegt werden muss oder ob eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich ist. Dies wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Sind Eltern etwa aus beruflichen Gründen auf eine schnelle Entscheidung angewiesen, sollten sie ein Eilverfahren anstrengen. Das Gericht kann dann nach mehreren Wochen eine erste Entscheidung fällen.
Keine Wunscheinrichtung aber Anspruch auf Wohnort-Nähe
Lehnen Eltern ein Betreuungsangebot ab, haben sie erst einmal ihren Rechtsanspruch verloren. Dennoch müssen sie nicht alles akzeptieren, was die Behörden an Plätzen anbieten. So haben sie ein Wahlrecht zwischen Kita oder Tagesmutter. Die Kommune darf wegen fehlender Plätze in der Kita nicht einfach auf eine Tagesmutter verweisen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Einrichtung besteht nicht. Sie muss aber in einer angemessenen Entfernung vom Wohnort sein. Länger als eine halbe Stunde Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln darf der Betreuungsplatz nicht entfernt sein. Auch viel zu große Kindergruppen müssen Eltern nicht akzeptieren.
Hat die Kommune den Antrag für einen Betreuungsplatz abgelehnt, können die Eltern selbst einen privaten Kita-Platz suchen. Sie können dann von der Kommune die Übernahme der Mehrkosten beantragen und diese vor Gericht einklagen. Wichtig ist, die Belege für Ausgaben zu sammeln.
Der Beweis, dass etwas fehlt, wird schwer
Theoretisch können Eltern auch auf Schadenersatz vor dem Landgericht klagen, etwa weil sie wegen der fehlenden Betreuung zu Hause bleiben mussten und einen Verdienstausfall erlitten haben. Der Schadenersatzanspruch setzt jedoch schuldhaftes Verhalten voraus. Eltern müssen beweisen, dass die Kommune die fehlenden Betreuungsplätze zu verantworten hat. Und das wird nach Einschätzung von Experten schwer.

Zeitgleich eingeführt: Das Betreuungsgeld
Eltern, die sich in Eigenregie um ihre Kindern kümmern, können künftig ein Betreuungsgeld in Anspruch nehmen. Es beträgt zunächst 100 Euro monatlich, ab 2014 dann 150 Euro. Gezahlt wird die Leistung an Eltern, deren Kind seit 1. August 2012 geboren ist - unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Eltern arbeiten.
Bisher gingen erst 31 Anträge auf Betreuungsgeld in der Berliner Bildungsverwaltung ein. Die geringe Zahl der Anträge erklärte ein Sprecher der Bildungsverwaltung mit der Dauer des Elterngeldes, das in der Regel 14 Monate gezahlt werde. In Potsdam haben bisher lediglich fünf Eltern Anträge auf Betreuungsgeld gestellt. Weitere 25 haben sich unverbindlich erkundigt, sagte ein Rathaussprecher am Mittwoch. Für die Kinder, die nach dem 1. August 2012 geboren wurden, laufe das Elterngeld damit frühestens Ende September aus. Von Oktober an rechne sein Haus mit einer deutlich höheren Zahl von Anträgen, geschätzt maximal bis zu 24.000 im Jahr.









