Ein Justizbeamter schließt einen Häftling in seinen Haftraum ein (Quelle: dpa)

Justizsenator verteidigt Gefängnisfreigang - Für Heilmann ist offener Vollzug "ein erfolgreiches Konzept"

Viele Straftäter dürfen schon während ihrer Haftzeit das Leben in Freiheit üben. Manche begehen in diesem offen Vollzug neue Straftaten. Doch ist damit das ganze System zu hinterfragen? Berlins Justizsenator jedenfalls hat eine klare Antwort darauf.

Der offene Vollzug für Straftäter stellt laut Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) kein übermäßiges Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Innerhalb von acht Jahren habe es bei mehr als 9.300 Gefangenen im offenen Vollzug lediglich 20 Mal den Verdacht einer schweren Straftat gegeben, sagte Heilmann am Mittwoch. Neunmal kam es zu einer Verurteilung, wie aus einer Evaluation der Einweisungspraxis im offenen Vollzug hervorgeht.

Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) (Quelle: dpa)
Thomas Heilmann (CDU)

Heilmann will an offenen Vollzug festhalten

Die Vereinigung Berliner Staatsanwälte hatte im vergangenen Jahr kritisiert, dass zu viele Straftäter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität in den offenen Vollzug gelangten. Dieser Vorwurf habe sich jedoch nicht bestätigt, sagte Heilmann. Die meisten wegen organisierter Kriminalität Verurteilten seien für den offenen Vollzug nicht geeignet.

Der offene Vollzug soll zu einer besseren Sozialisierung von Straftätern beitragen. Es sei ein erfolgreiches Konzept, an dem er festhalten werde, betonte Heilmann. So gehe unter anderem deswegen die Rückfallquote deutlich zurück.

In Berlin werden dem Bericht zufolge etwa 30 Prozent der Gefangenen im offenen Vollzug untergebracht, insgesamt gibt es 908 Plätze. Im Jahresdurchschnitt 2012 seien nur 0,06 Prozent der Lockerungsmaßnahmen oder Hafturlaube missbraucht worden.

Staatsanwälte hatten von "Vollstreckungstourismus" gesprochen

Die Staatsanwälte hatten zudem kritisiert, Berlin ermögliche einen "Vollstreckungstourismus", der dem Land zusätzliche Kosten verursache. Straftäter, die in anderen Bundesländern verurteilt würden, meldeten sich in der Hauptstadt zum Haftantritt. Solche Fälle gebe es, sagte Heilmann - allerdings nur in kleinem Umfang von unter fünf Prozent. Einige Straftäter wollten den offenen Vollzug lieber in der anonymen Großstadt absitzen, als in ihrem bisherigen Umfeld.

Heilmann will das Problem in der Justizministerkonferenz thematisieren und vorschlagen, dass künftig grundsätzlich der Lebensmittelpunkt der Verurteilten vor Anklageerhebung dafür maßgeblich ist, wo die Strafe abgesessen wird.

Die Opposition lobt Heilmann und fordert Stellungnahmen von den Staatsanwälten

Von der "Panikmache aus der Staatsanwaltschaft" sei nichts übrig geblieben, resümierte der Piraten-Abgeordnete Simon Weiß. "Ein humaner und auf Resozialisierung ausgerichteter Justizvollzug schafft nicht weniger, sondern mehr Sicherheit."

Der Rechtsexperte der Linken, Klaus Lederer, sah die Linie seiner Fraktion bestätigt. Die Untersuchung zeige, dass Lockerungen der Vollzugsbedingungen nur sehr selten missbraucht würden. Von der Vereinigung der Staatsanwälte forderte er eine sachlichere Debatte, das Wort "Vollstreckungstourismus" sei absurd.

Auch der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Dirk Behrendt, äußerte sich zufrieden. Die Verbesserungsvorschläge, die nun angefasst würden, seien naheliegend.

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