
Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht - Berliner Opposition klagt gegen Videoüberwachung von Demos
In Berlin machen Linke, Grüne und Piraten Ernst: Sie klagen vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Videoüberwachung von Demonstrationen. Das Gesetz von SPD und CDU zum Filmen von unübersichtlichen Großdemonstrationen ist seit Monaten umstritten.
Vom Hubschrauber aus oder von einem Hausdach- die Berliner Polizei darf mit dem neuen Gesetz Demonstrationen filmen so viel sie mag. Und zwar egal, ob diese friedlich verlaufen oder nicht. Nach altem Recht durfte die Kamera nur laufen, wenn sich eine Stratat ankündigte oder wenn wie am 1. Mai bereits die Steine flogen. Für die Opposition ist die Neuregelung des rot-schwarzen Senats ein Unding. Sie will das "Gesetz zum Filmen von unübersichtlichen Großdemonstrationen" per Klage kippen. Man habe deshalb in der vergangenen Woche eine Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgerichtshof eingereicht, erklärten Vertreter der Grünen, Linken und Piraten am Dienstag.
"Dieses Gesetz ist verfassungswidrig, weil es das wesentliche Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einschränkt", sagte Linke-Fraktionschef Udo Wolf am Dienstag. Demonstrationsteilnehmer wüssten nie, wann die Polizei Videobilder von ihnen anfertige, warum und was sie damit mache. "Das Gesetz bietet der Polizei ein bisschen Bequemlichkeit, aber dafür schreckt es sehr viele Demonstranten ab", ergänzte der Innenexperte der Grünen-Fraktion, Benedikt Lux.

Polizei darf auch friedliche Demonstrationen filmen
Das Gesetz erlaubt der Polizei seit Mai 2013, Übersichtsaufnahmen von Demonstrationen sowie ihrem Umfeld anzufertigen, "wenn dies wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung im Einzelfall zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes erforderlich ist", wie es heißt.
Der Senat musste für seine Praxis der Videoüberwachung von Demonstrationen nach einem Gerichtsurteil ein Gesetz schaffen. 2010 entschied das Verwaltungsgericht, dass die Echtzeit-Videoüberwachung einer Versammlung eine spezielle Rechtsgrundlage benötigt.
Die Kritik der Opposition kam prompt: Der Senat habe das neue Gesetz "vor dem 1. Mai durch das Parlament gepeitscht", obwohl eigene Sachverständige erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert hätten. Der Gesetzentwurf von CDU-Innensenator Frank Henkel habe von Anfang an erhebliche handwerkliche Fehler gehabt. Diese seien auch durch eine Nachbesserung nicht behoben worden, sagte Wolf. Das Gesetz erlaube der Polizei, auch friedliche Demonstrationen zu filmen.

Polizeipräsident fordert Vertrauen in die Berliner Polizei
Der Innenexperte der Piraten, Christopher Lauer, kritisierte, dass die Polizei keinerlei Sicherheitsmaßnahmen für die Übertragung der Videobilder in ihr Lagezentrum ergriffen habe. Die Signale könnten von Dritten abgefangen und gespeichert werden. Zudem gebe es keinerlei Kontrolle, dass die Polizei die Videobilder nicht speichere und sie nicht zur Identifizierung einzelner Teilnehmer nutze. Dazu sage Polizeipräsident Klaus Kandt, man solle der Polizei vertrauen.
Bei einer Anhörung im Innenausschuss im Frühjahr wies ein Experte darauf hin, dass der Gesetzentwurf die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes und des Landes zum Versammlungsrecht nicht klar voneinander abgrenze. Es sei heute durch verschiedene Gerichtsurteile unstrittig, "dass Übersichtsaufnahmen ein Grundrechtseingriff" seien, so der Experte.
Zudem sei das Kriterium "Unübersichtlichkeit einer Demonstration" sehr schwammig und juristisch bisher nicht definiert. Die Polizei dürfe nach dem Berliner Gesetz auch dann Videofilme anfertigen, wenn keine Gefahr im Spiel sei. Deshalb entscheide allein die Polizei, wann eine Demonstration unübersichtlich sei und gefilmt werden dürfe, was sehr problematisch sei.

