Gericht: Pizza-Service in der Uckermark zahlte 1,59 Euro die Stunde - Unternehmer wegen sittenwidriger Löhne verurteilt
Zum ersten Mal muss ein Unternehmer in Brandenburg wegen sittenwidriger Löhne Geld an ein Jobcenter zurückzahlen. Der Betreiber eines Pizza-Lieferservices in der Uckermark hatte seine Angestellten nach Überzeugung des Gerichts zum Teil für Stundenlöhne von 1,59 € arbeiten lassen. Jetzt wurde er vom Arbeitsgericht verurteilt - und hat Berufung angekündigt.
Das Arbeitsgericht Eberswalde hat einen Pizza-Lieferservice wegen sittenwidriger Löhne verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Unternehmer die Angestellten in seinen Niederlassungen in Schwedt und Prenzlau zum Teil für Stundenlöhne zwischen 1,59 € und 2,72 € arbeiten ließ.
Das lasse sich aus den Arbeitsverträgen errechnen, so die Urteilsbegründung. Dort werde beispielsweise für geringfügig Beschäftigte eine wöchentliche Arbeitszeit von 14 Stunden und eine Bezahlung zwischen 100 bis 150 Euro brutto pro Monat festgelegt. Vollzeitkräfte erhielten laut Vertrag bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden 430 Euro brutto.
Jobcenter klagte erfolgreich wegen sittenwidriger Löhne
Acht der Mitarbeiter erhielten eine Aufstockung vom Jobcenter Uckermark. Als die Behörde von den niedrigen Löhnen erfuhr, klagte sie gegen den Betreiber des Pizza-Service. Das Arbeitsgericht entschied jetzt, dass der Unternehmer rund 11.000 Euro zurückzahlen muss, weil die Entgelte sittenwidrig waren.
Zur Begründung heißt es, die Löhne lägen um 50 Prozent und mehr unter dem ortsüblichen Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten, das in der Region 6,78 Euro betrage. Deshalb könne davon ausgegangen werden, dass die Entgelt-Vereinbarung sittenwidrig sei. Hätte der Arbeitgeber den ortsüblichen Rahmen gezahlt, hätte das Jobcenter keine oder nur eine viel geringere Aufstockung zahlen müssen.
Unternehmer will in Revision gehen
Der verurteilte Unternehmer will Widerspruch gegen das Urteil einlegen. Sein Anwalt sagte dem rbb, in den Arbeitsverträgen sei lediglich festgelegt, wie viele Stunden die Mitarbeiter pro Woche maximal zur Verfügung stehen sollten. Tatasächlich hätten die 26 Angestellten aber weniger gearbeitet. Das Arbeitsgericht sei deshalb von einer falschen Berechnungsgrundlage ausgegangen.
Sozialdezernent: Urteil mit Signalwirkung
Dennoch: Für den Sozialdezernenten der Uckermark, Frank Fillbrunn, hat das Urteil Signalwirkung. Es sei ein Warnschuss gegen Dumpinglöhne, und das werde auch bei denjenigen ankommen, die sich nicht an die Vorschriften hielten. Außerdem schütze das Urteil Arbeitgeber, die bereits anständige Löhne zahlten.
Der Sprecher des Arbeitsgerichts, André von Ossowski, sagte dem rbb, in Eberswalde sei es das erste Mal gewesen, dass eine Klage dieser Art eingereicht worden sei: "Insofern wird der Fall sicherlich wegweisend sein, auch bei Arbeitgebern zu schauen, inwieweit ihre Löhne dem Standard entsprechen oder möglicherweise sittenwidrig sind." Mittlerweile seien in Brandenburg mehrere vergleichbare Verfahren anhängig.
Mehrere Klagen in Brandenburg
Das Arbeitsgericht Senftenberg prüft nach Informationen der "Märkischen Oderzeitung" derzeit mehrere Fälle sittenwidriger Bezahlung. In einem Fall zahle ein kommunaler Auftraggeber seinen Angestellten 1,92 € pro Stunde dafür, dass sie Grünflächen pflegten, so der Bericht.
Ähnliche Fälle meldete das Arbeitsgericht auch aus den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Dahme-Spreewald.



