Zwei Fensterputzer bei der Arbeit (Bild: dpa)

Lohnuntergrenze von 8,50 Euro bei öffentlichen Aufträgen - Rot-rot in Brandenburg prescht beim Mindestlohn vor

Er ist einer der Knackpunkte in den anstehenden Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene: Der Mindestlohn von 8,50 Euro. Die rot-rote Landesregierung in Brandenburg setzt nun ein Signal. Für öffentliche Aufträge will sie den bereits bestehenden Mindestlohn auf genau diesen Satz anheben. Falls sich Union und SPD auf Bundesebene einigen, wäre diese Regelung allerdings obsolet.

Arbeitgeber, die in Brandenburg im Auftrag des Landes, von Städten oder Kommunen arbeiten, sollen nach dem Willen der Landesregierung ihren Mitarbeitern ab 2014 einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zahlen. Die rot-rote-Landesregierung hat am Dienstag beschlossen, noch im November einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen.

Bereits seit 2012 gilt für öffentliche Auträge eine Mindestlohn von acht Euro. Die neue Untergrenze soll ab 2014 gelten. Je nachdem, wie schnell der Landtag zustimme, könnte die Untergrenze zum 1. Januar oder zum 1. Februar in Kraft treten, hieß es. Durch die Erhöhung des Mindestlohns entstünden für die öffentliche Hand Mehrkosten von rund 1,3 Millionen Euro im Jahr. Profitieren würden vor allem Mitarbeiter im Wachschutz und Reinigungskräfte, die für das Land tätig sind.

Wachschutz an einer Neuköllner Schule (dpa-Archivbild)
Auch Wachschützer sollen mehr Geld bekommen.

FDP wettert gegen Mindestlohn

Arbeitsminister Günter Baaske (SPD) sagte, er hoffe, die neue Bundesregierung werde schnell einen bundesweiten einheitlichen Mindestlohn einführen, der die Brandenburger Regelungen überflüssig machen würde. Die jetzige Empfehlung für die Landesuntergrenze basiere unter anderem auf der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung sowie den gültigen Mindestlöhnen in anderen Bundesländern. Laut Baaske arbeitet derzeit jeder fünfte Beschäftigte im Land für unter 8,50 Euro pro Stunde.

Die FDP-Fraktion im Landtag lehnt den Mindestlohn dagegen ab und kritisiertie das gesamte Vergabegesetz scharf, da vergabefremde Kriterien angewandt würden.

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