Symbolfoto Bettensteuer: Klingel und Geldscheine an einer Rezeption (Quelle: imago)

Nach Urteil zu Bettensteuer in Dortmund - Nußbaum: City Tax in Berlin kommt wie geplant

Für Dortmund wurde die Touristenabgabe gerichtlich gestoppt, in Berlin wird die sogenannte City Tax trotzdem wie geplant zum Januar 2014 eingeführt. Das sieht jedenfalls Finanzsenator Ulrich Nußbaum so. Seiner Einschätzung nach ist nämlich die gesetzliche Grundlage in Nordrhein-Westfalen eine andere als in der Hauptstadt.

Die sogenante City Tax in Berlin kommt nach Einschätzung von Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) wie geplant zum 1. Januar 2014. Daran werde höchstwahrscheinlich auch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zu der Bettensteuer in Dortmund nichts ändern, sagte Nußbaum am Donnerstag im Berliner Abgeordnetenhaus.

Die Richter in Nordrhein-Westfalen hatten am Mittwoch die City Tax der Stadt Dortmund für rechtswidrig erklärt. Seit zwei Jahren erhebt Dortmund eine Steuer von fünf Prozent auf den Bettenpreis. In einer ersten Urteilsbegründung hieß es, Steuerschuldner sei nicht der Hotelier, sondern der Gast. Daher könne nur von ihm das Geld eingetrieben werden.

Erwartete 25 Millionen bereits in Haushalt eingerechnet

Nußbaum will die Urteilsbegründung noch genau prüfen. Das Gericht habe grundsätzlich festgestellt, dass die Citytax rechtmäßig sei, so der Senator. Mit Blick auf das Kommunalgesetz in Nordrhein-Westfalen habe es aber beanstandet, dass das Hotel die Abgabe erfragen und einziehen solle. Ein solches Gesetz gebe es in Berlin nicht.

Zudem hätten Gerichte unterschiedliche Urteile zu dieser Materie gefällt, je nach den örtlichen Gegebenheiten und Gesetzen. Berlin werde deshalb vor Einführung der Citytax sehr genau prüfen, wer der Steuerschuldner sei, der Beherbergungsbetrieb oder der Tourist selbst. Die Bettensteuer solle rechtsfest eingeführt werden, sagte Nußbaum.

Der Finanzsenator hat die erwarteten 25 Millionen Euro aus der Übernachtungssteuer für Touristen bereits in den Haushalt eingerechnet. Und Anspruch auf das Geld wird schon erhoben. Mindestens die Hälfte sollte der freien Kultur in der Stadt zu Gute kommen, fordert eine Koalition der Freien Szene. Schließlich seien die vielen kleinen Theater und unabhängigen Künstler auch einer der größten Anziehungsfaktoren der Hauptstadt, heißt es zur Begründung.

Hotel- und Gaststättenverband begrüßt Urteil zu Dortmunder City Tax

Der Verband der Berliner Hoteliers hat das Münsteraner Urteil mit Zufriedenheit aufgenommen. Es sei genau das Urteil gefällt worden, was man erwartet habe, sagte Willy Weiland vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband dem rbb. Man habe dem Senat bereits mehrere Gutachten vorgelegt, die dem Urteil entsprächen. "Eigentlich können wir ganz fröhlich nach vorn schauen."

Im Vorfeld hatte der DEHOGA bereits eine Klage angekündigt, sollte Berlin ebenfalls eine Touristenabgabe einführen. Bereits 2012 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die City Tax für rechtswidrig erklärt, weil sie von einigen Städten pauschal auf alle Übernachtungen, also auch Geschäftsreisen, erhoben wurde.

Acud freie Szene Berlin (dpa, 2013)

Wowereit verspricht Förderung - Freie Kunstszene darf auf Gelder aus City Tax hoffen

Berlins freie Kunstschaffende reklamieren die Hälfte der geplanten Touristenabgabe für sich - weil sie die Stadt für Besucher attraktiv machen. Der Regierende Bürgermeister sagte ihnen jetzt einen "nicht unbeträchtlichen Teil" der Einnahmen zu. Nach dem Willen der Kulturpolitiker von SPD und CDU sollen die Künstler 3,7 Millionen zusätzlich erhalten.

Hotelzimmer (Quelle: imago)

Umstrittene Tourismusabgabe - Hoteliers stellen sich bei City Tax weiter quer

Berlin gehört zwar zu den beliebtesten Reisezielen weltweit, ist aber im Vergleich zu London oder Paris preiswert zu haben. Deshalb will das Land am Touristen-Boom mitverdienen. Der Senat hat eine Übernachtungssteuer auf den Weg gebracht, die so genannte Citytax. Am Montag diskutierte der Wirtschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses über die umstrittene Abgabe. Von Thorsten Gabriel