
Immobilienkauf - Senat will verbindlichen Maklertarif einführen
Wer in Berlin ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss besonders viel Geld für den Makler hinblättern: 7,14 Prozent Provision sind bundesweit spitze. Der Senat will das ändern und plant einen niedrigeren, verbindlichen Tarif. Nach Einschätzung von Verbraucherschutzsenator Heilmann (CDU) ist das rechtlich machbar - die Makler sind da ganz anderer Meinung.
Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) will in Berlin einen verbindlichen Maklertarif einführen.
Dadurch sollen die Maklergebühren in der Hauptstadt gesenkt werden. Heilmann sagte der Nachrichtenagentur dpa am Sonntag, das Bürgerliche Gesetzbuch erlaube ausdrücklich die Einführung einer sogenannten Maklertaxe. Er werde dazu einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Höhe der Gebühr "nach sachlichen Kriterien" festlege.
In Berlin und Brandenburg sind die Maklerprovisionen bundesweit am höchsten, sie liegen bei etwas über sieben Prozent. Die rot-schwarze Koalition hatte deshalb eine juristische Prüfung der Gebühren angekündigt.

Ausgleich für höhere Grunderwerbsteuer
Der Senat will mit niedrigeren Maklerprovisionen Immobilienkäufern entgegenkommen, die im kommenden Jahr eine höhere Grunderwerbsteuer zahlen sollen. Diese soll zum 1. Januar 2014 von fünf auf sechs Prozent steigen. Berlin erhofft sich dadurch zusätzliche Einnahmen von rund 100 Millionen Euro pro Jahr. Die Mehrkosten könnten für den Käufer durch eine niedrigere Maklergebühr wieder ausgeglichen werden, so die Rechnung des Senats.
Nach Einschätzung Heilmanns liegt die tatsächlich gezahlte Provision derzeit ohnehin schon unter 7,14 Prozent, und zwar bei rund sechs Prozent. Die geplante Neuregelung soll diesen Durchschnittswert abbilden.
Makler lehnen jeglichen Eingriff ab
Der Ring Deutscher Makler (RDM) lehnt eine Herabsetzung der Maklerprovision strikt ab und ist der Auffassung, dass dem Berliner Senat dafür die Gesetzgebungskompetenz fehlt. Eine Maklertaxe - wie vom Senat gewünscht - würde auch gegen die im Grundgesetz verankerte Berufsfreiheit verstoßen.
Nach dem Gleichheitsprinzip müsste der Senat dann auch in anderen Branchen eine Taxe einführen, so der RDM - beispielsweise in der Werbung oder bei Tiefkühlfisch.


