
Drogenhandel im Görlitzer Park - Kreuzberger Stadtteilparlament tagt zum Coffeeshop
Es könnte der erste Coffeshop in Deutschland werden: Um dem Drogenhandel im Görlitzer Park das Wasser abzugraben, will Kreuzbergs grüne Bürgermeisterin den Verkauf von Drogen bei sich im Bezirk institutionalisieren. Die Unterstützung der Bezirksverordnetenversammlung am Mittwoch scheint ihr sicher, allerdings gibt es noch rechtliche Hürden.
Die Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg, Monika Herrmann (Grüne), möchte bei sich im Bezirk einen Laden für den staatlich kontrollierten Verkauf von Drogen einrichten. Am Mittwoch beschäftigt sich die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mit einem Antrag für einen solchen Coffeeshop. Dahinter verbirgt sich der Plan, dass der Bezirk Cannabis und Haschisch in einem Geschäft oder Ladenlokal selbst verkauft, um so den unkontrollierten illegalen Drogenhandel im Görlitzer Park einzudämmen.

In dem geplanten Coffeeshop müssten die Kunden nachweisen, dass sie älter als 18 sind. Zudem sollen medizinisch geschulte Mitarbeiter und Sozialarbeiter die Kunden in Augenschein nehmen und ihnen Unterstützung anbieten. Auch die im Stadtteilparlament vertretenen Piraten unterstützen den Antrag der Bezirksbürgermeisterin, und somit hat er gute Chancen auf Erfolg.
Dennoch hat das Projekt noch hohe Hürden vor sich, bis es realisiert werden kann. Denn das Verbot für den Verkauf und Kauf von Cannabis gilt in Deutschland grundsätzlich auch für Behörden. Um dennoch einen Coffeeshop einrichten zu können, müsste der Bezirk beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel eine Ausnahmeregelung beantragen.
Czaja lehnt einen Coffeeshop kategorisch ab
Der Berliner Senat lehnt derweil die Einrichtung von Coffeeshops ab. "Der Senat sieht darin keine Maßnahme, den Drogenmissbrauch und illegalen Drogenhandel im Görlitzer Park
einzudämmen", sagte Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) Anfang November im Abgeordnetenhaus. "Ich halte dieses Vorhaben für unrealistisch und falsch", betonte Czaja. "Cannabis ist keine harmlose Substanz."
Zudem könne eine Ausnahme vom zuständigen Bundesamt nur zugelassen werden, wenn ein entsprechendes öffentliches Interesse daran bestehe. Dieses liege hier aber nicht vor, so der Gesundheitssenator.









