
"Hohe juristische Hürden" - Schließung der Haasenburg-Heime wird zur Hängepartie
Jahrelang wurden laut einem Untersuchungsbericht Kinder und Jugendliche in den Heimen der Haasenburg GmbH misshandelt. Brandenburgs Bildungsministerin Münch ordnete daraufhin an, die Heime zu schließen. Doch das dauert länger als das Ministerium dachte.
Die angekündigte Schließung der umstrittenen Haasenburg-Heime in Brandenburg ist noch immer nicht eingeleitet. Das Jugendministerium arbeite noch an dem Entzug der Betriebserlaubnis, sagte ein Behördensprecher am Montag. "Die juristischen Hürden sind hoch", erklärte er. Die von einer Untersuchungskommission festgestellten Missstände allein reichten nicht aus für eine solche Verfügung.
"Wir gehen von einer latenten Kindeswohlgefährdung aus und müssen nachweisen, dass der Betreiber nicht Willens und nicht in der Lage ist, diese zu verhindern", sagte der Sprecher. Ursprünglich wollte Jugendministerin Martina Münch (SPD) die Schließung bereits in der vergangenen Woche durchsetzen.
Etwa 70 Verfahren gegen Erzieher und Betreiber
Die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelt derzeit wegen Misshandlungsvorwürfen gegen Erzieher und Betreiber in etwa 70 Verfahren. Zudem wird geprüft, ob es Anhaltspunkte für wirtschaftliche Unregelmäßigkeiten bei der Haasenburg GmbH gibt. Eine unabhängige Untersuchungskommission hatte gravierende Mängel angeprangert im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen. Zudem stieß das Gremium auf Hinweise, dass aus Kostengründen nicht so viel Personal eingestellt wurde wie angegeben. Der Heimbetreiber weist die Vorwürfe zurück.
Dem Ministerium liegen nach eigenen Angaben keine Zahlen dazu vor, wie viele Bewohner aktuell noch in den Heimen leben, wo Jugendämter aus ganz Deutschland schwer erziehbare Kinder und Jugendliche untergebracht haben. Zuletzt waren es 37 Bewohner. Die zuständigen Jugendämter suchen jedoch nach anderen Unterbringungsorten. Von dem Betreiber waren zunächst keine Angaben erhältlich.
Belegungsstopp für nichtig erklärt
Wegen der Misshandlungsvorwürfe hatte das Ministerium bis Mitte Oktober ein Verbot von Neuaufnahmen für die Einrichtungen in Jessern (Dahme-Spreewald) und Müncheberg (Märkisch-Oderland) ausgesprochen. Für Neuendorf am See (Dahme-Spreewald) galten Einschränkungen. Den Belegungsstopp hatte das Verwaltungsgericht Cottbus vor knapp drei Wochen im Eilverfahren für nichtig erklärt. Die Richter bemängelten, dass die für das Heim in Neuendorf genannten Auflagen zu ungenau benannt worden seien.



