
Gegen Verfassung argumentiert - Piraten-Klage für mehr Abgeordnetenrechte droht zu scheitern
Die Kleinen kämpfen für die ganz Kleinen: Per Gerichtsurteil wollen die Berliner Piraten dafür sorgen, dass einzelne Abgeordnete ohne Fraktion mehr Rechte bekommen. Doch vor dem Verfassungsgericht droht ihnen eine Niederlage.
Die Piraten haben bei ihrer Klage gegen die Regeln des Berliner Abgeordnetenhauses womöglich gegen die Landesverfassung argumentiert. Das deutete das Verfassungsgericht am Mittwoch bei einer mündlichen Verhandlung an. 14 Abgeordnete der Piratenfraktion hatten eine Organklage eingereicht, weil sie durch die Geschäftsordnung des Parlaments die Rechte einzelner und fraktionsloser Abgeordneter verletzt sehen. Auch ein Parlament ohne Fraktionen müsse funktionsfähig sein, so das Argument. Das Urteil soll im Januar verkündet werden.
Stimmrecht für fraktionslose Volksvertreter
Es gehe darum, dass jeder Abgeordnete sein Mandat unabhängig ausüben könne, sagte Piraten-Fraktionschef Alexander Spieß. Unter anderem halten es die Piraten für verfassungswidrig, dass fraktionslose Abgeordnete in Parlamentsausschüssen kein Stimmrecht haben. Jeder Abgeordnete müsse in mindestens einem Ausschuss seiner Wahl Rederecht sowie in einem Ausschuss Stimmrecht haben.
Angst vor Endlossitzungen
Die Landesverfassung sehe das aber nicht vor, sagte einer der Richter. "Fraktionslose Abgeordnete haben das Recht, in den Ausschüssen ohne Stimmrecht mitzuarbeiten", zitierte er aus der Verfassung. Parlamentspräsident Ralf Wieland führte zudem praktische
Argumente an: Die Ausschüsse würden bei einer solchen Regelung zu groß und spiegelten die Mehrheitsverhältnisse im Parlament womöglich nicht mehr korrekt wieder.
Die Piraten kritisierten zudem eine Abhängigkeit der Abgeordneten von ihrer jeweiligen Fraktion. "Eine Fraktion kann Abgeordnete derzeit komplett kaltstellen und ihnen die Teilnahme an Ausschüssen untersagen", sagte der Angeordnete Pavel Mayer. Das Berliner Abgeordnetenhaus sei aber ein Arbeitsparlament - und die Arbeit werde nun einmal in den Ausschüssen gemacht.
Gesetzesvorschläge von Einzelpersonen
Die Piraten wehren sich zudem gegen Regelungen zum Rede- und Antragsrecht von einzelnen Abgeordneten. In anderen Bundesländern dürfe jeder Abgeordnete allein Gesetzesanträge einreichen und Große Anfragen stellen. In Berlin kann dies nur eine Fraktion oder eine Gruppe von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten tun.
Die Funktionsfähigkeit des Parlaments würde bei einer anderen Regelung jedoch erheblich leiden, argumentierte der Richter. Schon jetzt blieben viele Anträge zu lange liegen.




