
Neues Schulgesetz vorgestellt - Scheeres plant verbindlichen Sprachtest
Für Freie Träger von Berufsschulen soll bald ein Zwei-Klassen-System eingeführt werden: Zuschüsse zur Gründung gibt es dann nur unter Auflagen. Auf Kinder, die nicht in der Kita waren, kommt ein verbindlicher Sprachtest vor der Einschulung zu - und eine Strafzahlung für Eltern, die den Test verweigern.
Berlin ist seinem neuen Schulgesetz einen Schritt näher: Nach dem Ende des Streites zwischen CDU und SPD um die Finanzierung Freier Berufsschulen, stellte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Dienstag die Gesetzesvorlage dem Senat vor.
Bewährte Träger sollen demnach für die Neugründung von Berufsschulen wie bisher von Anfang an Zuschüsse erhalten, wenn diese neuen Schulen im gleichen Berufsfeld liegen. "Aus Gründen der Qualitätssicherung gilt das nicht für Schulen in einem anderen Berufsfeld", betonte Scheeres. Dort gelte weiterhin eine dreijährige Wartepflicht. Auch für andere Neuerungen, etwa eine Geschwisterkind-Regelung für Oberschulen, ist nun der Weg frei.
Ursprünglich wollte Scheeres generell eine drei- bis fünfjährige Wartezeit für neugegründete Freie Schulen durchsetzen, war damit aber beim Koalitionspartner CDU auf heftige Kritik gestoßen.
In der Vergangenheit hatte es Fälle gegeben, in denen Freie Träger zum Umgehen der Wartezeit, in der keine staatlichen Zuschüsse gezahlt werden, unter das Dach eines bewährten Trägers geschlüpft waren und somit Zuschüsse von Anfang an kassiert hatten. Nach Ablauf der Wartezeit wiederum waren sie dann wieder eigenständig geworden. "In solchen Fällen müssen diese Gelder künftig komplett zurückgezahlt werden", so Scheres.
Der Sprecher der Waldorfschulen Detlef Hardrop kritisierte die Entscheidung. Denn der Arbeitsmarkt ändere sich stetig, entsprechend müssten Träger ihr Angebot ständig anpassen. "Die Gesetzesänderung ist unnötig, die Jugendlichen in Berlin werden dadurch weniger Angebote von freien Trägern bekommen", sagte Hardrop dem rbb. Vor allem angesichts der hohen Jugendarbeitslosigkeit dürfe das Angebot der Berufsschulen nicht eingeschränkt werden. Das Land brauche stattdessen flexiblere Ausbildungsangebote, die "ohne neue Hürden", entstehen können, so Hardrop.
Mit dem Kompromiss ist nun auch der Weg für weitere geplante Änderungen frei, die zum großen Teil schon für das kommende Schuljahr gelten könnten. So sollen Oberschulen künftig wieder Geschwisterkinder bevorzugt aufnehmen, an Zweit- und Drittwunsch-Schulen ebenso verstärkt Kinder aus dem Bezirk. Verpflichtend wird laut Vorlage zudem ein Beratungsgespräch am Gymnasium, wenn das Kind einen Notendurchschnitt von 3,0 oder schlechter hat. Auch Auslandsaufenthalte für Oberschüler sollen erleichtert werden: Geht ein Schüler in der 10. Klasse ins Ausland und verpasst deshalb die MSA-Prüfung, so bekommt er diese künftig im Nachhinein anerkannt, wenn er das erste Halbjahr der elften Klasse erfolgreich absolviert.
Für Grundschulen wird es in Zukunft einfacher, die Schuleingangsphase von zwei auf drei Jahre auszuweiten. Auch bei der Sprachförderung von Kindern im Vorschulalter wird nachgebessert: Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kita schicken, aber auch den verpflichtenden Vorschulsprachtest oder eine eventuell erforderliche Sprachförderung nicht wahrnehmen, müssen künftig mit bis zu 2.500 Euro Bußgeld rechnen. Im vergangenen Jahr hätte dies 440 Familien betroffen.
Die rot-schwarze Koalition will die Änderungen rechtzeitig zum Beginn der Anmeldefrist für die Oberschulen im Februar umsetzen.





