Monika Herrmann bei Infoveranstaltung über geplanten Coffeeshop (dpa, 29.10.2013)

"Unrealistisch und falsch" - Czaja lehnt Coffeeshops in Kreuzberg kategorisch ab

Nicht mehr in dunklen Ecken im Görlitzer Park, sondern offiziell im Coffeeshop: So sollen Konsumenten nach der Vorstellung der grünen Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg an ihr Cannabis kommen. Doch der Widerstand gegen das Projekt steigt im Senat merklich. Gesundheitssenator Czaja (CDU) fürchtet gar einen neuen Haschtourismus nach Berlin.

Der Berliner Senat lehnt die Einrichtung von Coffeeshops ab. "Der Senat sieht darin keine Maßnahme, den Drogenmissbrauch und illegalen Drogenhandel im Görlitzer Park
einzudämmen", sagte Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. "Ich halte dieses Vorhaben für unrealistisch und falsch", betonte Czaja. "Cannabis ist keine harmlose Substanz."

Cannabis könne vielmehr gravierende gesundheitliche Folgeschäden wie erhöhte Gefahr von Psychosen, Depressionen und Herzinfarkten hervorrufen. Die Einrichtung eines Coffeeshops hätte zudem eine falsche Signalwirkung an alle Haschkonsumenten, die dann gezielt als Touristen nach Berlin pilgern würden.

Berlins Sozialsenator, Mario Czaja, (CDU, l) und die Bezirksstadträtin von Friedrichshain-Kreuzberg, Monika Herrmann (Bild: dpa)
Mario Czaja und Monika Herrmann

Hermann lässt zurzeit Coffeshops prüfen

Der Senator war vom CDU-Abgeordneten Kurt Wasner gezielt nach den Plänen der Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg, Monika Herrmann (Grüne) gefragt worden. Herrmann lässt derzeit prüfen, ob in dem für seinen massiven Drogenhandel bekannten Görlitzer Park ein Coffeeshop eingerichtet werden könne, um Cannabis legal abzugeben und so den Drogenhandel zu reduzieren. Erst Ende Oktober hatte Herrmann mit anderen Grünen-Politikern bei einer Informationsveranstaltung ihre Überlegungen  dargelegt.

Czaja verweist dagegen auf die geltende Rechtslage in Deutschland, wonach es Privatpersonen wie staatlichen Behörden verboten sei, Coffeeshops zu eröffnen. Eine Ausnahme könne vom zuständigen Bundesamt nur zugelassen werden, wenn ein entsprechendes öffentliches Interesse daran bestehe. Dieses liege hier aber nicht vor, betonte der Gesundheitssenator. So bliebe nur eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, wofür die Bundesregierung zuständig sei. Genau dieses öffentliche Interesse aber ist seit Wochen einer der strittigen Punkte, da genau hier eine Art gesetzliches Schlupfloch sein könnte, einen Coffeeshop doch zu eröffen.

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