Eine Frau richtet ein Sofa in einer Ferienwohnung in Berlin her (Quelle: dpa)

Abgeordnetenhaus beschließt Entfremdungverbot - Der Zweck heiligt den Wohnraum

Urlauber in einer Mietwohnung einquartieren - das verbietet Berlin jetzt mit einem neuen Gesetz gegen Zweckentfremdung. Allerdings bekommen Vermieter von Ferienwohnungen zwei Jahre Zeit, sich darauf einzustellen. Zu lange, findet die Opposition. Stadtentwicklungssenator Müller rechtfertigt die Frist im rbb.

Berlin geht gegen die steigende Zahl von Ferienwohnungen in Mietshäusern vor. Das Abgeordnetenhaus verabschiedete am Donnerstag das "Gesetz über das Verbot von
Zweckentfremdung von Wohnraum". Es soll verhindern, dass immer mehr Wohnungen in der Hauptstadt an Feriengäste vermietet werden.

Schätzungen zufolge wurden so rund 15.000 Wohnungen dem Markt entzogen, die angesichts steigender Mieten und wenig Neubau für preisgünstiges Wohnen fehlen. Zudem beschweren sich viele Anwohner über ständige Partys, Lärm und Müll der Touristen.

Das Gesetz sieht eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor, in denen sich Vermieter von Ferienwohnungen auf die neue Rechtslage einstellen können. Diese Regelung wurde von der Opposition scharf kritisiert: Es reiche auch ein halbes Jahr aus. "Sie geben Betreibern von Ferienwohnungen für zwei Jahre den Freibrief, einfach weiterzumachen wie bisher", sagte die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger.

Ferienwohnungen könnten zwar ein kultureller und touristischer Mehrwert für die Stadt sein, würden aber zu oft genutzt, um unliebsame Mieter loszuwerden und die Rendite zu steigern.

Müller verteidigt Übergangsfrist von zwei Jahren

Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) wies diese Kritik im rbb zurück. Eine kürzere Frist sei juristisch nicht haltbar, sagte er. Alle Vermieter- und Eigentümerorganisationen hätten bereits angekündigt, das Gesetz genau zu überprüfen.

"Ich glaube, wir haben jetzt etwas vorgelegt als Koalition und Senat, was wirklich tragfähig ist", rechtfertigte Müller die Regelung. Mit der zweijährigen Übergangsfrist werde das Angebot an Ferienwohnungen in absehbarer Zeit auslaufen. "Das ist eine Gradwanderung, aber ein gangbarer Weg."

Sondergenehmigungen möglich

Die Wohnungspolitikerin der Linken, Katrin Lompscher, betonte, das Verbot der Zweckentfremdung müsse für die gesamte Stadt gelten. Das Gesetz gibt auch die Möglichkeit, es auf besonders betroffene Kieze zu beschränken. Zudem fehle den Bezirken das Personal, Anträge auf Ausnahmen rechtzeitig zu bearbeiten.

Sondergenehmigungen soll es dem Gesetz zufolge dort geben, wo die Fremdnutzung im Interesse des Gemeinwohls liegt - beispielsweise wenn Asylbewerber untergebracht werden, für Arztpraxen, Kitas oder Tagesmütter. Das Verbot gelte auch nicht für befristete Vermietung an entsandte Arbeitnehmer, Au-pairs, Praktikanten oder Botschaftsangehörige, betonte die SPD-Abgeordnete Iris Spranger. Es habe nicht den Anspruch, den zusätzlichen Wohnungsbedarf in Berlin vollständig zu decken, sondern das bisherige Wohnraumangebot zu erhalten.

Regierung erwartet Tausende neue Wohnungen zurück auf dem Markt

Innerhalb von zwei Jahren sollen dem CDU-Abgeordneten Matthias Brauner zufolge 8000 bis 12.000 Wohnungen innerhalb des S-Bahn-Rings wieder auf den Mietmarkt kommen.

Die Industrie- und Handelskammer hatte das Gesetz im Vorfeld bereits als "wohnungspolitisches Placebo" kritisiert. Mehr Wohnungen gebe es dadurch frühestens 2016.

Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen erklärte, ein paar Tausend Ferienwohnungen seien angesichts der Zuwanderung in Berlin nur ein Tropfen auf den heißen
Stein. Der Wohnungsmarkt brauche vor allem mehr Neubau.

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