
Abgeordnetenhaus stimmt für umstrittene Bettensteuer - City-Tax ist beschlossene Sache
Finanzsenator Nußbaum ist am Ziel: Das Abgeordnetenhaus hat die so genannte Bettensteuer einstimmig beschlossen. Die City-Tax soll Berlin jährlich 25 Millionen extra in die Kasse spülen. Der Hotelverband DEHOGA hofft allerdings, die Abgabe noch zu Fall zu bringen. Er kündigte bereits vor der Abstimmung Klage an.
Rund ein Jahr hat die Berliner Politik heftig über die City-Tax gestritten, jetzt ist Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) am Ziel: Das Abgeordnetenhaus stimmte am Mittwoch geschlossen dafür, die Bettensteuer für Touristen zum 1. Januar 2014 einzuführen.
Das Gesetz sieht vor, dass Touristen einen Aufschlag von fünf Prozent für jede Übernachtung bezahlen müssen. Geschäftsreisende sind von der Steuerabgabe ausgenommen. Erhoben werden soll die Steuer von den Hotels, die sie an die Finanzämter weiterleiten müssen. Der Senat rechnet mit Einnahmen in Höhe von jährlich 25 Millionen Euro, die direkt in den Haushalt fließen sollen.
"Das wird ein bürokratisches Monster"
Heftige Kritik am Gesetz kommt vom Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA. Thomas Lengfelder, Geschäftsführer des Berliner Landesverbandes empört sich: "Wir finden es unmöglich, dass dieses Gesetz so kurz vor Jahresende noch durchgewunken wurde. Es ist absolut nicht rechtssicher und wird ein bürokratisches Verwaltungsmonster sein."
Den Verband stört vor allem, dass die Betreiber der rund 700 Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen in Berlin die Preise erhöhen und einen zusätzlichen Aufwand verkraften müssen, von den Einnahmen aber nicht profitieren. Denn die erwarteten Steuergelder in Höhe von jährlich 25 Millionen Euro sollen direkt in den Haushalt fließen.
"Wenn der Senat eine Kur-Taxe einführen und die Einnahmen zweckgebunden in die Tourismuswirtschaft stecken würde, würden wir uns nicht dagegen sperren," erläutert Lengfelder. Diese Forderung sei aber nicht berücksichtigt worden.
Jan Metzger, Sprecher von Finanzsenator Nußbaum, erklärt, seine Verwaltung führe nur aus, was schwarz-rot im Koalitionsvertrag festgelegt habe. "Dort ist eindeutig von einer Steuer die Rede, und die kann nicht zweckgebunden sein."
DEHOGA will gegen das Gesetz klagen
Der DEHOGA-Landesverband Berlin will gegen die Abgabe klagen. Thomas Lengfelder: "Wir werden alle unsere 500 Mitglieder auffordern, Widerspruch gegen die City-Tax einzulegen und streben eine Musterklage an."
Der DEHOGA rechnet sich gute Chancen aus, vor Gericht zu gewinnen. In Dortmund und Leipzig erklärten Gerichte vergleichbare Bettensteuern bereits für ungültig.
Die Senatsverwaltung verweist darauf, dass sich der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses mit der City-Tax befasst und keine Beanstandungen gehabt habe. "Zudem haben wir die vorliegenden Gerichtsurteile bei der Ausgestaltung des Gesetzes berücksichtigt."


