Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg (Die Linke) während einer Sitzung im Brandenburger Landtag. (Quelle: dpa)
Brandenburg aktuell | 12.12.2013 | Beitrag von Theresa Majerowitsch

Ehemaligen Mandanten begünstigt? - Justizminister Schöneburg gesteht Fehler ein

Schwere Vorwürfe gegen Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke): Er soll einen Häftling begünstigt haben, den er zuvor als Rechtsanwalt vertreten hatte. Nach öffentlichem Druck gab Schöneburg zu, dass ihn der frühere Mandant noch häufig anrief, als er selbst längst Justizminister war. Er räumte ein, Einfluss genommen zu haben, wies den Vorwurf der Begünstigung aber zurück. Die Opposition fordert weitere Aufklärung.

Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg hat die Verlegung eines ehemals von ihm vertretenen Sexualstraftäters in eine andere Haftanstalt verhindert. Das hat der Linken-Politiker am Donnerstag eingeräumt, nachdem die "Märkische Allgemeine Zeitung" und die "Potsdamer Neuesten Nachrichten" über den Vorfall berichtet hatten. Eine Begünstigung des Häfltings oder Amtsmissbrauch sei dies jedoch nicht gewesen, sagte der Minister.

Der Häftling war im Jahr 2000 zusammen mit einem Mittäter wegen der Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens verurteilt worden. Am Donnerstag sollte der Mann von der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel in eine andere JVA verlegt werden. Er soll wiederholt Mithäftlinge und Mitarbeiter bedroht und mit Drogen gehandelt haben. Genau diese Verlegung hat Schöneburg verhindert.

Symbolbild: Der Schatten eines Mannes, der hinter Gittern steht, ist an einer Wand zu sehen. (Quelle: dpa)
Der angeblich vom Justizminister begünstigte Häftling sitzt in der JVA Brandenburg (Havel) ein.

"Das war mein Fehler!"

"Die vorgesehene Sicherheitsverlegung unter Zwang war unverhältnismäßig", sagte Schöneburg, zudem basierten die Vorwürfe der Anstaltsleitung gegen den Häftling wegen Drogenhandels größtenteils auf Vermutungen. Daher sei eine Durchsuchung der Zelle des Mannes und möglicher Komplizen angeordnet worden. Außerdem sollte als milderes Mittel die Möglichkeit einer Überstellung in ein anderes Gefängnis ohne Zwang geprüft werden, sagte Schöneburg.

Der Minister räumte ein, dass er über Jahre immer wieder von seinem ehemaligen Mandanten auf dem Handy angerufen worden sei, auch als Schöneburg schon Justizminister war. Er habe sich die Nachrichten auf der Mailbox angehört, aber nie reagiert: "Ich habe dann, als es mir zuviel wurde, auch mit den Anwälten telefoniert und gesagt, dass ich mich auf keinen Fall in die Haftbedingunen einmischen werde, das auch nicht kann und auch nicht will und habe niemanden privilegiert." Allerdings habe er versäumt, die Nummer sperren zu lassen: "Das war mein Fehler!"

Die Opposition greift jetzt an: Schöneburg sei nicht mehr haltbar und würde der Justiz mit seinem Rücktritt einen Gefallen tun, meint Linda Teuteberg von der FDP.

CDU-Fraktionschef Dieter Dombrowski hält es für unerheblich, ob der Justizminister die Anrufe beantwortet habe oder nicht: "Der Skandal dabei ist, dass mit Wissen des Ministers seine ehemaligen Mandanten, Schwerstkriminelle und Sexgangster im Gefängnis seine Handynummer haben und über vier Jahre - nachgewiesenermaßen - ihn angerufen haben. Es ist doch für Laien ersichtlich, dass Schwerstkriminelle nicht mal eben den Justizminister anrufen können". Schöneburg solle sich daher erklären. Die Fraktion beantragte eine Sondersitzung des Rechtsausschusses für die kommende Woche.

Ingo Senftleben, parlamentarischer Geschäfsführer der CDU-Fraktion, forderte Schöneburg auf, in der Sitzung detaillierter zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. "Der Verdacht der parteiischen Amtsausübung von Justizminister Schöneburg spitzt sich auf ein unerträgliches Maß zu." Wenn ein Minister nicht zwischen seinem Amt und seiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt klar trennen könne, sei er "in dieser Funktion nicht tragbar".

Sonderbehandlung mit gemeinsamer Zelle?

Die Opposition möchte unter anderem wissen, warum sich der Sexualstraftäter, dessen Verlegung Schöneburg verhinderte, bis November dieses Jahres eine gemeinsame Zelle mit seinem Mittäter teilen durfte. Nach Medienberichten sollen die beiden bisexuell sein.

Schöneburg betonte, dass es sich bei dem verurteilten Sexualstraftäter um einen einzigartigen Fall handele. Mit seinem Freund habe der Mann fast 30 Jahre lang eine Zelle geteilt. Dies sei stets gewährt worden, um die Gefahr eines Suizids oder eine Gefährdung anderer Häftlinge abzuwenden: "Das ist ein Fall, der hat alle Justizminister vor mir beschäftigt, wegen der Singularität, wegen der möglichen Gefahren, die von einer Trennung ausgehen, und deswegen habe ich es als meine Pflicht gesehen, den Prozess nicht einfach laufen zu lassen."

Ende November waren die beiden Gefangenen getrennt worden, als der Freund nach Verbüßung der Haftzeit in die Sicherungsverwahrung verlegt wurde.

Weil die Besuchszeiten ihrer Ansicht nach zu rigide waren, seien die Häftlinge nach der Trennung Anfang Dezember in einen Hungerstreik getreten, sagte Schöneburg. Auch in diesem Fall habe er eingegriffen und ein erneutes Gespräch mit der Anstaltsleitung und den Anwälten der Häftlinge vermittelt.