Der brandenburgische Ministerpräsident und SPD-Landesvorsitzende Dietmar Woidke, aufgenommen während eines Interviews. (Quelle: dpa)

Potsdam und Berlin unterstützen NPD-Verbot - "Klares Signal einer wehrhaften Demokratie"

Vor zehn Jahren war der erste Anlauf zu einem Verbot der rechtsextremen NPD spektakulär gescheitert. Beim zweiten Versuch nun soll es klappen. Am Dienstag ist der Verbotsantrag des Bundesrates beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Auch Berlin und Brandenburg unterstützen den Antrag. Allerdings hat sich Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) dafür ausgesprochen, dass sich auch die neue Bundesregierung am Verfahren beteiligt.

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat die künftige Bundesregierung aufgefordert, sich am Verbotsverfahren gegen die NPD zu beteiligen. Der Antrag der Bundesländer beim Bundesverfassungsgericht sei ein "klares Signal einer wehrhaften Demokratie".

"Rechtsradikales Denken hat mit dem Selbstverständnis eines modernen und offenen Landes nichts zu tun", sagte Woidke am Dienstag. Außerdem würde endlich der "unerträgliche Zustand beendet, dass diese geistigen Brandstifter über die staatliche Parteienfinanzierung auch noch an Geld der Steuerzahler kommen." Er hoffe sehr, dass sich die neue Bundesregierung doch noch am Verbotsverfahren beteilige. Der Bunderat stellt den Antrag als einziges Verfassungsorgan. Bundesregierung und Bundestag haben sich nicht angeschlossen.

Brandenburgs Innenminister Ralf Holzschuher (SPD) sieht für den Verbotsantrag gute Chancen. Grundlage für den Antrag sei umfangreiches Material, das in den vergangenen Jahren gesammelt worden sei. "Leider ergibt sich daraus sehr deutlich, dass die NPD aggressiv die verfassungsmäßige Ordnung bekämpft. Sie stellt sich ganz offen gegen unsere Grundordnung, unsere Werte", sagte der SPD-Politiker am Dienstag im rbb.

Am Dienstag ist die Antragsschrift der Länder auf ein Verbot der rechtsextremen Partei beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Der Antrag kam beim Gericht in Karlsruhe per Bote an. In der 268 Seiten starken Antragsschrift versuchen die Autoren vor allem, Parallelen zwischen der Ideologie der NPD und den Nationalsozialisten des Dritten Reiches aufzuzeigen. Um zu belegen, dass die NPD ideologisch auf einer Linie mit der einstigen Hitler-Partei NSDAP steht, listet der Antrag zahlreiche Zitate von Parteifunktionären auf. Der Partei wird vorgeworfen, sie sei menschenverachtend und rassistisch. Aufgrund dieser Ausrichtung und Bestrebungen müsse die Partei verboten werden, so das Ziel des Antrags.

Wann das Gericht über den Antrag verhandeln wird, ist noch offen.

Wowereit und Henkel hoffen auf Erfolg

Auch Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit begrüßte den Verbotsantrag und wies darauf hin, dass sich Berlin immer für einen solchen Antrag eingesetzt habe. "Das ist unerträglich, dass Parteien wie die NPD, mit Steuergeldern finanziert, offen gegen unsere Demokratie auftreten", sagte der SPD-Politiker am Dienstag dem rbb. Viele Menschen würden sich an Wahlkämpfe erinnern, in denen die NPD Plakate "mit unsäglichem Inhalt" aufgehängt hätte. "Das muss sich eine Demokratie auch nicht gefallen lassen", so Wowereit.

Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) erklärte, er hoffe darauf, "dass das Material, das wir zusammengetragen haben, den menschenverachtenden Charakter der NPD auch juristisch verwertbar belegen kann".

Berlins Regierender Bürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender des BER, Klaus Wowereit (SPD) (Bild: dpa)
Klaus Wowereit

Kanzlerin hofft auf Erfolg – Justizministerin skeptisch

Ein erster Anlauf zum Verbot war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der NPD-Spitze Informanten hatte. Obwohl sich Bundesregierung und Bundestag dem neuen Vorstoß des Bundesrats nicht angeschlossen haben, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), ihre Regierung hoffe auf einen Erfolg des Antrags. Die Entscheidung des Bundesrats, einen Verbotsantrag zu stellen, nehme sie mit Respekt zur Kenntnis.

Die scheidende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gab zu bedenken, dass es nicht ausreiche, der NPD verfassungsfeindliche Ziele nachzuweisen. "Es bleibt nach wie vor die Anforderung, dass es sich um aggressiv, agitatorisch kämpferisches Handeln drehen muss, wenn ein Verbot erzielt werden soll", sagte sie im Bayerischen Rundfunk.

Die Länder sind sicher, dass sie stichhaltiges Material für ein erfolgreiches Verbotsverfahren gesammelt haben. Es bestehe eine "Wesensverwandtschaft" der NPD zum Nationalsozialismus, die für sich schon ein Verbot rechtfertige, heißt es in dem mehr als 250 Seiten starken Antrag. So vertrete die NPD ein "biologistisch-rassistisch" geprägtes Konzept der "Volksgemeinschaft". Deutscher sei man von "von Geburt oder eben nicht", zitieren die Antragsteller aus einer Broschüre des Parteivorstands, die als Argumentationshilfe für NPD-Funktionäre gedacht ist.

Die Hauptargumente: Rassismus und Gewalt als Instrumente

Deutlich werde die Identifikation der NPD mit dem historischen Nationalsozialismus auch an der - mal mehr, mal weniger verklausulierten - Glorifizierung von NS-Größen wie Adolf Hitler und Rudolf Heß. Die NS-Verbrechen würden relativiert.

Zur Anwendung von Gewalt verhalte sich die Partei ambivalent - typisch sei, dass Gegnern Gewalt angedroht werde für den Fall, dass die NPD eines Tages mehr Macht habe. Die NPD trete aktiv-kämpferisch auf und ziele darauf ab, die freiheitlich-demokratische Grundordnung tatsächlich zu beseitigen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies in früheren Verfahren als Voraussetzung für ein Verbot definiert. Bislang wurden in der Geschichte der Bundesrepublik erst zweimal Parteien verboten: 1952 die nationalsozialistisch orientierte Sozialistische Reichspartei und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).

Holocaust-Überlebende reagierten erleichtert auf den Antrag. "Jede Existenz von antisemitischen und rassistischen Parteien in demokratischen Gesellschaften" sei für die Überlebenden ein Angriff gegen ihre Würde, hieß es in einer Stellungnahme des Internationalen Auschwitz-Komitees. Der Verband vertritt die Interessen von Überlebenden der nationalsozialistischen Vernichtungslager.

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