Eine Frau mit Kopftuch blättert in einem Wörterbuch. (Quelle: dpa)

Uneinigkeit in Berlin über doppelte Staatsbürgerschaft - Die SPD will - die CDU weiß nicht so recht

Kinder von Migranten, die in Deutschland geboren wurden, müssen sich künftig nicht mehr bis zum 23. Geburtstag für einen Pass entscheiden - so steht es in der Koalitionsvereinbarung von Union und SPD auf Bundesebene. Wann dies aber Gesetz wird, ist unklar. Die Berliner SPD fordert nun eine Übergangslösung, die Union ist unsicher.

In Berlin wird es vorerst keine Übergangsregelung bei der doppelten Staatsbürgerschaft geben. Ein Sprecher von Innensenator Frank Henkel (CDU) teilte am Freitag dem rbb mit, der Senat behalte die Pflicht bei, dass sich in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern bis zum 23. Geburtstag für einen Pass entscheiden müssen. Tun sie es nicht, verlieren sie die deutsche Staatsbürgerschaft.

Am Freitag hatte der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Raed Saleh, erklärt, er setze sich für eine Übergangsregelung nach dem Hamburger Vorbild ein.
Anlass dafür ist eine Klausel des Koalitionsvertrags von SPD und Union auf Bundesebene. Darin heißt es, dass der so genannte Optionszwang künftig wegfällt. Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind, sollen auch über das 23. Lebensjahr hinaus beide Staatsbürgerschaften behalten dürfen. Gesetzlich geregelt ist das aber noch nicht.

Vorbild Hamburg

In der Hansestadt Hamburg hatte der dortige Innensenator Michael Neumann (SPD) mit Bezug auf den Vertrag erklärt, dass dort niemandem mehr die Staatsbürgerschaft aberkannt werde.

Der Anlass für die Hamburger Sonderregelung ist es, Härtefälle zu vermeiden, dass also junge Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche verlieren, während bereits ein Gesetz erarbeitet wird, das so etwas verhindert. Gleichzeitig forderte Hamburgs Innensenator die Bundesregierung auf, schnell einen Gesetzentwurf zur doppelten Staatsbürgerschaft vorzulegen.

Die meisten haben türkische Wurzeln

In Berlin sind vorwiegend Kinder türkischer Migranten betroffen. 2011 kamen die meisten Eingebürgerten aus der Türkei (26 Prozent beziehungsweise 1.814 Personen), so die Berechnung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg.

Die Vereinbarungen zum Doppelpass haben in der türkischen Gemeinde auch kritische Reaktionen ausgelöst. So zeigte sich der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, tief enttäuscht, dass die Mehrstaatlichkeit nur bei den hier geborenen Kindern von Zuwanderern akzeptiert werden soll. Dabei würden die Menschen der ersten und zweiten Generation außen vor gelassen, die viel zu Deutschlands Wohlstand beigetragen hätten.

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