
Klagen aus Berlin und Brandenburg könnten scheitern - Daten zur Volkszählung 2011 teilweise schon gelöscht
Berlin und 45 Kommunen Brandenburgs haben Widerspruch gegen die jüngste Volkszählung eingelegt. Denn die bescheinigte ihnen niedrigere Einwohnerzahlen als vermutet. Damit fehlen Millionen aus dem Finanzausgleich. Doch der Städtebund befürchtet, dass die Klagen scheitern könnten – mangels Zahlen.
Für Berlin und die 45 Brandenburger Kommunen, die gegen die Ergebnisse der jüngsten Volkszählung vor Gericht gehen, tut sich möglicherweise eine große Hürde auf.
Der Präsident des Brandenburger Städte- und Gemeindebundes, Karl-Ludwig Böttcher, sagte dem rbb am Dienstag, die erhobenen Daten seien vermutlich schon gelöscht. Ohne die genauen Angaben wird es für die Kommunen jedoch schwierig, im Gerichtsverfahren ihre Position zu untermauern.
Daniela Hartmann vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden, das den Zensus 2011 organisiert hat, bestätigte rbb online am Mittwoch, dass "auf jeden Fall schon Daten gelöscht" worden seien. Das betreffe die Einzeldatensätze, die von den Melderegistern der Kommunen übermittelt wurden.

Das Zensusgesetz von 2011 regelt, dass die Zahlen vernichtet werden können, sobald sie ausgewertet sind. Verpflichtend muss das spätestens vier Jahre nach der Erhebung erfolgen. Dabei sei es irrelevant, ob noch verwaltungsrechtliche Verfahren wie Widersprüche oder Klagen offen seien, sagte Böttcher.
Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik sind die Datensätze "zum frühest möglichen Zeitpunkt" zu löschen. Dieser könne aber noch nicht erreicht sein, weil die statistische Auswertung noch nicht auf allen Ebenen abgeschlossen sei. Die so genannte Haushaltegenerierung werde erst im Frühjahr 2014 abgeschlossen. Erst dann liege "der umfassende zensustypische Datensatz vor, der Daten zu demografischen, wohnungs-, haushalts- und erwerbsstatistischen Merkmalen auf Personenebene enthält".
Der 2012 veröffentlichte Zensus hatte ergeben, dass in vielen Städten und Gemeinden weniger Menschen leben als gedacht. Die Einwohnerzahl entscheidet aber über die Höhe der Mittel, die aus dem Länderfinanzausgleich beziehungsweise dem kommunalen Finanzausgleich an die Kommunen fließen.
Berlin und gut jede zehnte Kommune in Brandenburg hatten beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg in Potsdam Widerspruch gegen den Bescheid der Volkszählung eingereicht.
Die Statistikbehörde will nach Angaben des Gemeindebundes ab Januar eine Entscheidung über die Einsprüche fällen. Sobald der Bescheid vorliegt, bleibt den Städten und Gemeinden ein Monat Zeit, um vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.
Hochrechnung und Zahlen des Melderegisters stimmten nicht überein
Die Kommunen halten das Verfahren der Volksbefragung für fehlerhaft und damit rechtswidrig. Die Datenerhebung für die kleine Volkszählung hatte im Jahr 2011 begonnen. Die Statistiker gingen dabei mit einem mehrstufigen Verfahren vor, wie Klaus Pötzsch, Sprecher des Statistischen Bundesamtes, im Gespräch mit rbb online erläuterte. Demnach wurden zunächst zum Stichtag 9. Mai 2011 die Daten der kommunalen Melderegister erhoben. "Allein mit dieser Lieferung war es aber noch nicht getan, weil vielleicht noch nicht alle Meldefälle verarbeitet waren", sagt Pötzsch. Daher lieferten die Meldebehören im August ihre Daten ein zweites Mal.
Nun wurde der gesamte Datenbestand abgeglichen auf "Mehrfachfälle" - also Personen, die in mehreren Gemeinden gemeldet waren. Anschließend sei eine Stichprobe ins Spiel gekommen. "Die Befrager testeten: Sind die Leute tatsächlich dort, wo sie laut Melderegister sein müssten?" Etwaige "Karteileichen" und andere Fehler in den Melderegistern, die damit ermittelt wurden, seien nun aufgrund dieser Stichprobe hochgerechnet worden. "Es gab zum Beispiel häufiger Personen, die ins Ausland verzogen waren, aber noch in ihrer alten Gemeinde gemeldet waren."
Nach den Zensus-Ergebnissen leben in Berlin rund 180.000 Menschen weniger als bisher geschätzt. Bliebe es dabei, würden künftig fast eine halbe Milliarde Euro weniger im Jahr aus dem Länderfinanzausgleich nach Berlin fließen. Zudem müsste die Stadt für die vergangenen Jahre etwa 940 Millionen Euro zurückzahlen. Die Ergebnisse der Volkszählung sollen aber noch andere Auswirkungen haben, zum Beispiel auf die Quoren für Volksbegehren. Berlin zweifelt die Statistiken vor allem an, weil die ermittelte Einwohnerzahl deutlich von den Zahlen der Melderegister abweicht. Die Statistiker halten, auf ganz Deutschland bezogen, dagegen, dass nach den Erkenntnissen aus ihren Stichproben die Angaben der Melderegister Fehler aufwiesen.
Pötzsch weist zudem auf Datenschutzgründe beim Umgang mit den ermittelten Daten hin. Es bestehe ein "Rückspielverbot" konkreter Einzelfallangaben. Dieses soll Bürger davor schützen, dass etwa Gemeinden zu Sanktionen greifen, wenn die Erhebungen ergeben haben, dass jemand nicht dort wohnt, wo er gemeldet ist. "Sonst würden wir den Datenschutz aushebeln und es gäbe zurecht Proteste", sagt Pötzsch.

Eisenhüttenstadt am stärksten von den Einbußen betroffen
Außer Berlin gehört auch Potsdam zu den Kommunen, die das Ergebnis des Zensus nicht akzeptieren. Laut Städte- und Gemeindebund gehen unter anderem Angermünde (Uckermark), Finsterwalde (Elbe-Elster), Hoppegarten (Märkisch-Oderland), Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) und Velten (Oberhavel) gegen die Bescheide vor.
In Brandenburg ist Eisenhüttenstadt am stärksten von den Einbußen betroffen. Die Zensus-Zählung hatte ergeben, dass am Stichtag 9. Mai 2011 in der Kommune 28.219 Menschen lebten. In der Stadt wiederum waren am 9. August 2011 rund 1.600 Einwohner mehr registriert.
Schwerin in Brandenburg hatte bereits geklagt - und verloren
Bereits im Juni 2013 hatte der kleine Brandenburger Ort Schwerin vor dem Verwaltungsgericht aufgrund der Ergebnisse des Zensus gegen das Statistikamt geklagt. Die Klage wurde wegen fehlender Rechtsgrundlagen abgewiesen. Dieser Fall lag allerdings etwas anders.
Schwerin wollte vor Gericht eine nachträgliche Korrektur der amtlichen Einwohnerzahlen für die Jahre 2007 bis 2009 erreichen, weil diese Zahlen - und damit die Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich - ein Fünftel zu niedrig gelegen hätten. Dies hatten die Ergebnisse des Zensus 2011 belegt. In Schwerins Fall besagten sie, dass im Ort 786 Einwohner wohnen - und damit etwa 180 mehr als das Statistikamt gezählt hatte.



