
Berliner Sozialgericht legt Zahlen vor - Zahl der Verfahren wegen Hartz-IV leicht rückläufig
Vor den Richtern des Berliner Sozialgerichts türmen sich seit Jahren die Aktenberge. Allein wegen Hartz-IV gingen im letzten Jahr mehr als 26.000 Klagen ein. Das waren zwar etwas weniger als im Vorjahr, Gerichtspräsidentin Schudoma sagt jedoch: "Entspannung fühlt sich anders an." Sie kritisiert, dass sich das Gerichte um teils bizarre Fälle kümmern muss.
Die Zahl der Hartz-IV-Klagen vor dem Berliner Sozialgericht geht weiter leicht zurück. 2013 waren nach Angaben des Gerichts 26.594 Verfahren zur Grundsicherung für Arbeitsuchende anhängig. Das sind etwa sieben Prozent weniger als im Vorjahr mit 28.666 Verfahren. Für Gerichtspräsidentin Sabine Schudoma aber kein Grund zum Jubeln: "Entspannung fühlt sich anders an", sagte sie am Dienstag.
Berg unbearbeiteter Fälle
Seit Beginn der Arbeitsmarktreform im Jahr 2005 wurden laut Gericht in Berlin insgesamt 192.000 Klagen zu Hartz-IV eingereicht. Die höchste Zahl von Verfahren gab es mit knapp über 30.000 im Jahr 2010. Seitdem sinkt die Zahl, jedoch nur langsam. Zudem schiebt das Berliner Sozialgericht noch einen Aktenberg von unerledigten Verfahren vor sich hin: der Höchststand Ende 2013 lag bei 42.683 Verfahren.

Sorge um hohe Zahl an Eilverfahren
Insgesamt wird an Deutschlands größtem Sozialgericht - statistisch gesehen - alle zwölf Minuten eine neue Klage eingereicht. Im Vorjahr wurden insgesamt genau 44.301 neue Verfahren registriert. Hartz-IV machte damit im vergangenen Jahr 62 Prozent aller Gerichts-Streitigkeiten aus.
Noch vor Ostern erwartet Schudoma das 200.000. Hartz IV-Verfahren. Sorge bereitet ihr die gleichbleibend hohe Zahl von Eilverfahren bei Hartz IV. Diese Verfahren - im vergangenen Jahr waren es 6.630 - entwickelten gelegentlich angesichts der Ausweglosigkeit der Betroffenen eine Dramatik, in der die Richter schnell reagieren müssten. Etwa wenn es darum geht, wegen Mittellosigkeit eine Zwangsräumung zu verhindern.
In den Verfahren geht es häufig um Rückforderungen der Jobcenter wegen zuviel gezahlter Leistungen, um Leistungskürzungen bei Sanktionen und um die Anrechnung von Einkommen. Positiv habe sich die 2012 eingeführte Verordnung zu den Wohnaufwendungen ausgewirkt, betonte Schudoma. Sie enthalte großzügigere Mietobergrenzen.
"Das ist nicht normal"
Zugleich kritisierte Schudoma die seit 2008 geltende Praxis, dass Jobcenter und Sozialgerichte das Einkommen berechnen müssen. Dabei gehe es dann um Fragen, ob eine Harfenspielerin ein Dienstmotorrad benötige oder eine Yogalehrerin ein Praktikum in Fernost als Dienstreise absetzen kann.
"Bis 2007 waren die Angaben im Steuerbescheid des Finanzamtes ausschlaggebend", sagte Schudoma. Es müsse bezweifelt werden, ob die Neuregelung wirklich einen Einspareffekt gebracht habe.
Auch die Arbeit der Jobcenter selbst steht bei den Richtern in der Kritik: Mehr als jeder zweite Kläger (54 Prozent) erziele zumindest einen Teilerfolg vor Gericht. "Das ist nicht normal."

