
Brandenburger Landtag ändert Vergabegesetz - 8,50 Euro Mindestlohn für öffentliche Aufträge
Will ein Unternehmen künftig Aufträge des Landes Brandenburg bekommen, muss es seinen Mitarbeitern einen Mindestlohn von 8 Euro 50 zahlen. Bisher waren es acht Euro. Der Landtag beschloss die entsprechende Änderung am Mittwoch - gegen den Willen der Kommunen.
Bei öffentlichen Aufträgen muss in Brandenburg künftig ein Mindestlohn von 8,50 Euro gezahlt werden. Der Potsdamer Landtag beschloss am Mittwoch eine entsprechende Änderung des Vergabegesetzes, in dem seit 2012 ein Mindestlohn von acht Euro festgelegt war.
Die Kommunen hatten sich wegen der erwarteten Mehrkosten vehement gegen die Erhöhung gestemmt. Die Linken-Abgeordnete Margitta Mächtig verwies aber darauf, dass die zuständige Kommission die Anhebung empfohlen hatte.
Der CDU-Wirtschaftsexperte Dierk Homeyer warf den Regierungsfraktionen "Arroganz der Macht" vor. Wegen der Mehrkosten für die Kommunen lehnten CDU und FDP die Erhöhung ab. Die FDP erklärte dazu, für die Festlegung von Löhnen seien ausschließlich die Tarifpartner zuständig.



