Tor des Kinder- und Jugendheims "Haus Babenberg" der Haasenburg GmbH in Jessern (Quelle: dpa)

Unternehmen scheitert mit Klage - Gericht bestätigt Schließung der Haasenburg-Heime

Die Haasenburg-Heime bleiben geschlossen: Das Verwaltungsgericht Cottbus hat entschieden, dass die Einrichtungen - bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung - nicht betrieben werden dürfen. Nach massiven Vorwürfen, in den Heimen seien Kinder und Jugendliche misshandelt worden, hatte das Land Brandenburg die Schließung angeordnet.

Die Haasenburg GmbH ist mit ihrer Klage gegen die Schließung ihrer Kinder- und Jugendheime in Brandenburg gescheitert. Das Verwaltungsgericht Cottbus lehnte einen Antrag ab, die drei Heime bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung weiterbetreiben zu dürfen. Das hat das Bildungsministerium in Potsdam mitgeteilt. Wann im Hauptsacheverfahren entschieden wird, ist noch offen.

Nach einer Anordnung des Bildungsministeriums, die Heime zu schließen, werden dort bereits seit Ende Dezember keine schwer erziehbaren Kinder und Jugendlichen mehr betreut.

Polizei in den Haasenburg-Heimen (Quelle: rbb)
Ermittler durchsuchen Heime der Haasenburg GmbH

"Drangsalierende Erziehungsmaßnahmen"

Das Cottbuser Verwaltungsgericht sagte in seiner Urteilsbegründung, dass das Erziehungskonzept der Heime psychotherapeutische Begleitung vermissen lasse. Die Lebensqualität von Minderjährigen, die das Konzept ablehnten, habe auf unterster Stufe gelegen.

Jugendministerin Martina Münch zeigte sich erfreut über die Entscheidung. "Das Verwaltungsgericht bestätigt damit unsere Entscheidung, die Heime der Haasenburg zu schließen", sagte die SPD-Politikerin. "Das pädagogische Selbstverständnis in den Heimen der Haasenburg war überwiegend von überzogenen, schematischen und drangsalierenden Erziehungsmaßnahmen auf Kosten der dort untergebrachten Jugendlichen geprägt."

Die in den Haasenburg-Heimen untergebrachten Jugendlichen hätten "jederzeit mit unverhältnismäßigen körperlichen Zwangsmaßnahmen rechnen" müssen. Die Empfehlungen der unabhängigen Untersuchungskommission hätten klar gemacht, dass es nahezu in allen Bereichen der Heime erhebliche Defizite gab.

Expertenkommission untersuchte Vorwürfe

Hintergrund sind schwere Misshandlungsvorwürfe gegen die Haasenburg GmbH, die bislang in Brandenburg drei Heime für schwererziehbare Jugendliche betrieb. Jugendliche berichteten im Sommer 2013, sie seien dort gequält worden. Eine Expertenkommission ging den Vorwürfen nach und stellte in einer anschließenden Untersuchung gravierende Mängel in den Heimen fest.

Das Brandenburger Bildungsministerium ordnete nach Abschluss der Untersuchung die Schließung der Heime an. Münch teilte im November mit, sie halte die Einrichtungen der Haasenburg GmbH für nicht reformierbar. Das Landesjugendamt entzog dem Unternehmen Mitte Dezember 2013 die Erlaubnis für den Betrieb der Jugendhilfeeinrichtungen in Neuendorf, Müncheberg und Jessern.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt in mehr als 70 Fällen wegen Misshandlungsvorwürfen gegen Erzieher und Betreiber der Heime. Nach jüngsten Ermittlungen der Cottbuser Staatsanwaltschaft waren in einem Heim der Haasenburg trotz Verbots auch nach 2009 in mindestens einem Fall noch renitente Jugendliche auf einer Liege festgeschnallt worden.

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