Eine jugendliche Reisegruppe verlässt mit Koffern und Taschen ein Servicebüro für die Vermietung von Appartments in Berlin (Bild dpa)

Neues Gesetz soll Wohnraum sichern - Senat weitet Verbot neuer Ferienwohnungen aus

Weil in Berlin bezahlbarer Wohnraum knapp ist, sind Ferienwohnungen vielen Bezirken schon lange ein Dorn im Auge. Nun hat der Senat die gewerbliche Nutzung von Wohnraum drastisch eingeschränkt. Allerdings gibt es auch Ausnahmen.

Das Berliner Verbot für die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder Gewerbe ohne spezielle Genehmigung soll künftig für das gesamte Stadtgebiet gelten. Auch der Abriss oder Leerstand von Wohnraum wird untersagt. Das sieht die Ausführungsverordnung zum "Gesetz über das Verbot von Zweckentfremdung von Wohnraum" vor, das der Senat am Dienstag beschlossen hat.

Bezirke bekommen mehr Personal

Das Gesetz hatte das Abgeordnetenhaus im Dezember auf Vorlage von Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) beschlossen. Die Verordnung tritt nach Zustimmung des Rates der Bürgermeister und Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft, voraussichtlich im Februar.

Die Ordnungsämter der Bezirke sind für die Kontrolle zuständig. Sie erhielten dafür 17 neue Stellen, teilte Müller mit. Der Senat wolle so verhindern, dass der ohnehin knappe Wohnraum noch weiter reduziert wird. Nach Schätzungen wurden schon rund 15.000 Wohnungen in Ferienwohnungen umgewandelt.

Das Gesetz sieht eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor, in denen Vermieter von Ferienwohnungen diese auch weiter betreiben dürfen. Die Opposition kritisierte dies scharf. Allerdings gilt dies nur für Wohnungen, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes für die Unterbringung von Feriengästen genutzt wurden.

Wer seine Wohnung für andere berufliche oder gewerbliche Aktivitäten nutzt, darf das weiterhin tun. Künftig können auch Ausnahmen vom Verbot beantragt werden, beispielsweise um eine Arztpraxis, eine Kanzlei oder eine Kita einzurichten. Darüber entscheiden dann die Bezirke.

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