
Urteil des Berliner Verfassungsgerichts - Piraten scheitern mit Klage für mehr Abgeordneten-Rechte
Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören, werden es auch künftig schwer haben im Berliner Landesparlament: Sie besitzen weder ein Stimmrecht in den Fachausschüssen noch das Recht, alleine Anträge zu stellen. Die Piraten-Partei wollte das ändern und hat beim Berliner Verfassungsgericht geklagt - und ist gescheitert. Andere Regelungen könnten aber trotzdem kommen.
Die Berliner Piratenfraktion ist mit ihrer Klage gegen die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Anträge seien zum Teil unzulässig und sonst unbegründet gewesen, urteilte das Gericht am Mittwoch.
14 Abgeordnete der Piraten-Partei hatten die Organklage eingereicht. Sie wollten mehr Rechte für einzelne und fraktionslose Abgeordnete. Unter anderem hielten sie es für verfassungswidrig, dass fraktionslose Abgeordnete in Ausschüssen kein Stimmrecht haben. Zudem wehrten sich die Piraten gegen Regelungen zum Rede- und Antragsrecht von einzelnen Abgeordneten. In Berlin dürfen Parlamentarier allein keine Anträge einreichen oder große Anfragen stellen. In anderen Bundesländern sei das anders, argumentierten sie.
"Unsere Klage wird abgewiesen. Bin auf schriftl. Begründung gespannt", twitterte der Berliner Pirat Fabio Reinhardt. "Einreichen war trotzdem richtig, hat auch schon Verbesserungen bewirkt."
Piraten forderten mehr Unabhängigkeit von Abgeordneten
Die Piraten hatten weiter gefordert, dass auch ein Parlament ohne Fraktionen funktionsfähig sein müsse. Außerdem kritisierten sie eine Abhängigkeit der Abgeordneten von ihrer jeweiligen Fraktion. "Eine Fraktion kann Abgeordnete derzeit komplett kaltstellen und ihnen die Teilnahme an Ausschüssen untersagen", sagte der Angeordnete Pavel Mayer im November. Das Berliner Abgeordnetenhaus sei aber ein Arbeitsparlament - und die Arbeit werde nun einmal in den Ausschüssen gemacht.
Parlament kann andere Regelungen beschließen
Der Präsident des verklagten Abgeordnetenhauses sah das Verfassungsgericht ohnehin als die falsche Adresse für die Piratenklage. Selbstverständlich seien andere Regelungen denkbar, etwa für die Redezeit oder ein anderes Antrags-Quorum, sagte Ralf Wieland. Es sei aber Aufgabe des Parlaments, die Rechte der Abgeordneten und der Fraktionen gegeneinander abzuwägen. Die Piraten wollten zu viel: "Sie wollen die Rechte der Fraktion haben, aber sie wollen gleichzeitig Sonderrechte haben als einzelne Abgeordnete. Beides geht nicht, man muss sich schon entscheiden, Ente oder Trente."
Die Argumente der Piraten hält auch das Abgeordnetenhaus teilweise für verfassungswidrig. Sie beeinträchtigten die Funktionsfähigkeit des Parlaments. Wieland hatte im November zudem praktische Argumente angeführt: Die Ausschüsse würden bei einer solchen Regelung zu groß und spiegelten die Mehrheitsverhältnisse im Parlament womöglich nicht mehr korrekt wieder.
Mit Informationen von Christoph Reinhardt.


