Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos), Foto: dpa

Zu hoher Preis für Rückkauf der Wasserbetriebe? - Wassertisch stellt Strafanzeige gegen Nußbaum

Kaufen ja, aber gleich für 590 Millionen Euro? Das Bündnis Berliner Wassertisch wirft Finanzsenator Ulrich Nußbaum vor, beim Rückkauf der Wasserbetriebe im vergangenen Jahr zu hohe Kosten in Kauf genommen zu haben. Mit Geschick hätte sich am Preis noch etwas drehen lassen können, so die Kritik des Wassertisches. Klären muss das nun die Staatsanwaltschaft, denn die Bürgerinitiative stellte Strafanzeige.

Mit einer Strafanzeige wegen Untreue geht das Bündnis Berliner Wassertisch gegen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) vor. Dieser habe den Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe durch das Land im vergangenen Herbst vorschnell abgeschlossen, kritisiert der Zusammenschluss mehrerer Bürgerinitiativen. Die Hintergründe und möglichen Nachteile des Rückkaufs soll nun die Staatsanwaltschaft Berlin klären - und damit die Frage, ob Nußbaum rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat.

Nußbaum hätte den Ausgang dreier Gerichtsverfahren abwarten sollen, dann wäre der Wert des Unternehmens voraussichtlich gesunken, argumentiert der Wassertisch. Ihm wird Untreue (Paragraph 266 StGB) vorgeworfen, weil er die Anteile von RWE und Veolia in den Jahren 2012 und 2013 "ohne Not" voreilig erworben habe, sagte Wassertisch-Rechtsexperte Rainer Heinrich am Freitag.

Das Land Berlin hatte im Dezember die Anteile des französischen Unternehmens Veolia an den Wasserbetrieben für 590 Millionen Euro zurückgekauft. Dies war mit Krediten finanziert worden, die über den Gewinn aus dem Wassergeschäft in den kommenden 30 Jahren abgezahlt werden sollen.

Drei Klagen rund um die Wasserpreise

Die drei Gerichtsverfahren laufen derzeit noch. Ein Verfahren befasst sich mit der Gewinngarantie, die RWE und Veolia bekommen hatten. Die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus hält sie für verfassungswidrig und hat vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof geklagt.

Das zweite Verfahren betrifft eine Klage der Wasserbetriebe gegen das Bundeskartellamt, das für die Jahre bis 2015 eine Preissenkung um rund 17 Prozent verfügte. Eine Entscheidung gibt es wahrscheinlich Mitte Februar. Im dritten Fall geht es um eine Klage von Grünen und Piraten gegen die Kalkulationsgrundlage für die Wasserpreise.

Rückkauf nach Volksentscheid und Kartellamtsrüge

1999 hatte Berlin 49,9 Prozent seiner Wasserbetriebe zu gleichen Teilen an RWE und Veolia verkauft. Der Verkaufspreis betrug damals 3,3 Milliarden D-Mark (1,69 Milliarden Euro). Bald danach stiegen die Wasserpreise in der Stadt deutlich.

Ein Volksentscheid verpflichtete das Land, die privaten Anteile wieder zurückzukaufen. Dies wurde Ende 2013 umgesetzt - zu jetzt umstrittenen Konditionen.

Trinkwasser tropft aus einem Hahn (Bild dpa)
Floss beim Rückkauf zu viel Geld?

Die Initiatoren des Volksentscheids hatten neben dem Rückkauf gefordert, dass die Wasserpreise in Berlin sinken. Das Bundeskartellamt verpflichtete bereits die Wasserbetriebe im Juni 2012 dazu, die Preise kräftig zu senken. Seit 1. Januar 2014 zahlen die Verbraucher 15 Prozent weniger.

Die Wasserbetriebe kündigten Ende 2013 an, das Unternehmen werde aus Spargründen möglicherweise Stellen abbauen. Der Wassertisch kritisierte dies: Ziel des Volksentscheides sei es nie gewesen, die Wasserpreise auf Kosten der Beschäftigten zu senken.

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