Steueraffäre um früheren Kulturstaatssekretär - Opposition kritisiert Wowereit in Schmitz-Affäre scharf
Ignoranz, falsche Loyalität, mangelndes Rechtsbewusstsein - das wirft die Opposition dem Regierenden Bürgermeister in der Steueraffäre um den Ex-Kulturstaatssekretär André Schmitz vor. Wowereit sei nur noch im Amt, weil geeignete Nachfolger fehlen. Auch Medienberichte, wonach Schmitz seine Stellung für die Veranstaltung von Kulturfesten missbraucht haben soll, waren Thema.
Die Opposition hat Berlins Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) in der Steueraffäre um seinen Ex-Kulturstaatssekretär André Schmitz erneut Ignoranz, falsche Loyalität und mangelndes Rechtsbewusstsein vorgeworfen.
"Steuerhinterziehung ist eine Straftat, aber der Regierende Bürgermeister und sein Senat behandeln es als Kavaliersdelikt", sagte Linke-Fraktionschef Udo Wolf am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. Wowereit messe bei Steuerbetrug mit zweierlei Maß für Bürger und Freunde, was die Politikverdrossenheit der Bürger fördere, kritisierte Grünen-Fraktionschefin Ramona Pop.
Opposition scheitert mit Missbilligungsantrag-Antrag
Grüne, Linke und Piraten scheiterten jedoch mit ihrem Antrag, das Parlament solle das Verhalten Wowereits in der Steueraffäre missbilligen. "Es ist inakzeptabel, dass der Regierende Bürgermeister mehr als eineinhalb Jahre Kenntnis hatte, ohne rechtliche und politische Konsequenzen zu ziehen", hieß es.
Die rot-schwarzen Regierungsfraktionen stimmten mit ihrer Mehrheit dagegen. Wowereit habe aus Sicht der SPD-Fraktion eine "vertretbare Entscheidung" getroffen, als er Schmitz im Amt beließ und kein Disziplinarverfahren gegen ihn einleitete, sagte der SPD-Abgeordnete Torsten Schneider.

Scharfe Töne gegen Wowereit
Die Opposition kritisierte die Vorgänge um Schmitz in der Debatte scharf. Erst belasse der Senat einen Steuerbetrüger im Amt, dann sichere er ihm üppige Übergangsgelder ganz nach dem Motto "Steuerbetrug muss sich wieder lohnen", höhnte Piraten-Fraktionschef Oliver Höfinghoff. Wowereit sitze nur noch auf der Regierungsbank, weil der SPD geeignete Nachfolger fehlten. "Sonst wären Sie längst abgesetzt."
Auch Grünen-Fraktionschefin Ramona Pop spießte diesen Punkt auf. "Ich frage mich, ob Sie bis zum bitteren Ende im Roten Rathaus bleiben müssen, weil die SPD einfach keinen anderen hat." Wowereit habe aus Loyalität geschwiegen. Zuvor im Bundestagswahlkampf habe er aber wie alle anderen SPD-Politiker Steuerbetrug als Straftat gegeißelt.
Wowereit verteidigt Schmitz erneut
Wowereit verfolgte die Debatte regungslos, ohne selbst einzugreifen. In der Fragestunde zuvor hatte er Schmitz gegen neue Vorwürfe der Opposition verteidigt. Die Grünen bezogen sich auf Medienberichte, wonach Schmitz seine berufliche Stellung dazu missbraucht haben soll, das Kinderballett der Deutschen Oper gratis bei von ihm veranstalteten Kulturfesten im brandenburgischen Garz auftreten zu lassen.
Bei diesen Festen sei für den Erhalt der Kirche in Garz gesammelt worden, sagte Wowereit. Das sei normalerweise etwas, wofür Menschen geehrt würden. "Insofern weiß ich nicht, was es da zu skandalisieren gibt", betonte Wowereit. Zudem liege es in der Verantwortung der einzelnen Kultureinrichtungen, ob sie irgendwo ohne Gage aufträten.
Fast 6.000 Euro Übergangsgeld
Schmitz hatte zugegeben, jahrelang Erträge eines Guthabens in der Schweiz in Höhe von 425.000 Euro nicht versteuert zu haben. Wowereit hatte davon seit Sommer 2012 gewusst, Schmitz aber wegen seiner großen Verdienste um die Kulturpolitik im Amt belassen.
Schmitz legte Anfang Februar sein Amt nieder. Der Senat entließ Schmitz zunächst. Nach Widerspruch von Schmitz wandelte der Senat dies in eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand um.
Senatssprecher Richard Meng hatte das Hin und Her mit einem Schreiben des früheren Staatssekretärs nach dem Entlassungsbeschluss in der vergangenen Woche begründet. Darin habe Schmitz sein Rücktrittsschreiben vom 4. Februar fristgerecht (innerhalb 14 Tagen) zurückgenommen und erklärt, die damalige Bitte um "Entbindung von seinen Aufgaben" sei nicht als Entlassungsbitte gemeint gewesen. So hatte sie der Senat gewertet.
Durch das Schreiben hätten sich die gesetzlichen Grundlagen geändert, und der Senat könne Schmitz nicht mehr entlassen, sondern ihn nur in den Ruhestand versetzen, sagte Meng. Hätte Schmitz im ersten Fall gar nichts bekommen, stehen ihm nun Übergangsgelder in Höhe von 71,75 Prozent seiner letzten Bezüge zu (B7 = 8170 Euro, also exakt 5862 Euro) – das Ganze für maximal drei Jahre.







