Eine Frau richtet ein Sofa in einer Ferienwohnung in Berlin her (Quelle: dpa)

Beschluss mit Signalwirkung - Gericht verbietet Ferienwohnungen im Wohngebiet

Rund 15.000 Ferienwohnungen gibt es in Berlin. Wegen des Wohnungsmangels wollen Senat und Bezirke Vermieter zwingen, viele davon wieder in normale Wohnungen umzuwandeln. Rückenwind erhalten diese Pläne jetzt durch ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts. Pankows Baustadtrat jedenfalls frohlockt. Von Robin Avram

Weiße Fassade, kleine Balkons, im Erdgeschoss ein Fleischer und ein Frisör. Das Wohnhaus in der Prenzlauer Allee in Pankow sieht von außen aus – wie ein stinknormales Wohnhaus. Doch im Internet wurden zwölf der 30 Wohnungen noch vor kurzem als  "4-Sterne-Apartments" an Touristen vermietet – zum Leidwesen der anderen Mieter, die wiederholt über laute Musik und Lärmbelästigungen, teils auch in der Nacht, klagten.

Das Bezirksamt schritt ein und untersagte nach einer Begehung im Dezember 2013 die Vermietung der Wohnungen als Ferienwohnungen. Dagegen klagte nun der Vermieter vor dem Verwaltungsgericht Berlin – und verlor. In dem Beschluss entschied das Gericht, dass Ferienwohnungen in Mehrfamilienhäusern regelmäßig problematisch seien und gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme verstießen.

Pankow hat bereits rund 200 Ferienwohnungen beanstandet

Pankows Baustadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne) begrüßte auf Anfrage von rbb-online den Beschluss, der allerdings noch nichts rechtskräftig ist. Seine Behörde ist besonders aktiv beim Kampf um Wohnraum. Allein im Prenzlauer Berg soll es rund 1.500 Ferienwohnungen geben, die das Wohnungsangebot verknappen. Schon bei rund 200 dieser Ferienwohnungen habe der Bezirk inzwischen Nutzungsuntersagungen ausgesprochen, berichtet Kirchner. Viele Vermieter wehren sich dagegen vor Gericht.

Hat das Urteil nun eine Signalwirkung für die ganze Stadt? Jein. Im konkreten Fall hat sich der Bezirk bei seinem Nutzungsverbot auf das Baurecht bezogen – nicht auf das Zweckentfremdungsverbot, dass das Berliner Abgeordnetenhaus vor rund zwei Monaten beschlossen hatte. Dieses Landesgesetz stand also nicht auf dem Prüfstand. Dennoch sieht Kirchner den Richterspruch als Bestätigung für die Pläne von Senat und Bezirken, die Anzahl der Ferienwohnungen einzudämmen.

Anbieter müssen Rücksicht auf Nachbarn nehmen

"Wir probieren verschiedene Instrumente aus, das Baurecht scheint ein erfolgversprechendes zu sein. Ich glaube daher sehr wohl, dass dieser Beschluss Signalwirkung für die Anbieter von Ferienwohnungen hat," sagt Kirchner und fordert: "Anbieter von Ferienwohnungen müssen Rücksicht auf die Nachbarn nehmen." Es mache dabei einen großen Unterschied, ob in einem Wohnhaus zwei von 30 Wohnungen an Touristen vermietet werden - das sei durchaus zulässig – oder zwölf von 30 Wohnungen wie in diesem Fall.

Der vor Gericht unterlegene Vermieter, die Come Home Berlin GmbH, will sich auf Anfrage nicht konkret zum Urteil äußern. Man wolle erst den Beschluss prüfen. Nur soviel teilt ein Mitarbeiter des Unternehmens telefonisch auf englisch mit: "Wir haben nichts Illegales getan." Gut möglich also, dass der Anbieter gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreicht.

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