Symbolbild Mieten Mietspiegel (Bild: imago)

Berliner Senat beschließt Erhöhung - Mehr Mietzuschuss vom Amt

Wer in Berlin Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht, bekommt in Zukunft einen höheren Zuschuss zur Miete. Der Senat beschloss am Dienstag, die Beträge leicht anzuheben. Für Sozialsenator Mario Cjaja ist das ein Erfolg - Sozialverbände sehen das etwas anders.

Der Berliner Senat Senat hat eine Erhöhung der Mietzuschüsse für die Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe beschlossen.

Ab dem 1. März sollen einem Einpersonenhaushalt durchschnittlich acht Euro mehr erstattet werden, nämlich 423 statt wie bisher 415. Eine vierköpfige Familie erhält 14 Euro mehr: 683 statt 669 Euro. Die Gesamtkosten betragen nach Schätzung der Landesregierung rund 1,3 Millionen Euro.

Grundlage für die Erhöhung sind der aktuelle Berliner Mietspiegel und der bundesweite Heizkostenspiegel vom vergangenen Jahr. In Berlin werden die Richtwerte für die Zuschüsse seit Mai 2012 auf diese Weise berechnet.

Berlins Senator für Gesundheit und Soziales, Mario Czaja (CDU)
Berlins Sozialsenator Mario Czaja spricht von einer deutlichen Verbesserung - Sozialverbände sehen das anders.

Czaja: Deutliche Verbesserung

Nach Darstellung von Sozialsenator Mario Czaja ist diese Regelung ein Erfolg: Seit ihrer Einführung sei die Anzahl der Kostensenkungsverfahren halbiert, die Anzahl der Umzüge sei um 70 Prozent gesunken, erklärte der CDU-Politiker.

In Kostensenkungsverfahren wird festgestellt, dass der  Mietzuschuss auf die in den Verwaltungsvorschriften festgelegt Summe begrenzt wird. Ist die Miete höher, bleibt dem Mieter nur der Umzug in eine preiswertere Wohnung – oder er zahlt die Differenz zwischen dem Zuschuss und der tatsächlich verlangten Miete beispielsweise von seinem Arbeitslosengeld II, dessen Regelsatz derzeit bei 391 Euro liegt.

Angesichts der Mietenentwicklung in Berlin bezeichnen Sozialverbände die Richtwerte für den Mietzuschuss als zu niedrig. Sie fordern immer wieder eine deutliche Erhöhung.

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