
Karlsruhe weist Anfrage zu Homo-Adoptionsrecht ab - Keine Antwort ist auch eine Antwort
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Anfrage Berliner Richter zum Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare zurückgewiesen. Darin ging es um die Möglichkeit, nicht leibliche Kinder zu adoptieren. Karlsruhe nahm keine Stellung, machte aber seine im Grundsatz positive Haltung dazu durch die Blume klar.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorlage eines Berliner Gerichts zu der Frage zurückgewiesen, ob eingetragene homosexuelle Paare Kinder adoptieren dürfen - allerdings aus rein formalen Gründen. Zur Sache selbst äußerte sich Karlsruhe nur indirekt.
Dem Bundesverfassungsgericht zufolge geht es um zwei Adoptionsverfahren, die ein in eingetragener Lebenspartnerschaft lebendes Paar veranlasst hat. Das lesbische Paar will seine zwei volljährigen ehemaligen Pflegekinder adoptieren. Die gemeinsame Annahme von Kindern ist gleichgeschlechtlichen Paaren jedoch nicht erlaubt.
Das Amtsgericht Schöneberg wollte dem Antrag jedoch stattgeben. Es setzte daher Anfang März 2013 die Adoptionsverfahren aus und wandte sich an das Bundesverfassungsgericht. Die Berliner Richter fragten, ob ein Adoptionsausschluss bei homosexuellen Paaren mit dem Grundgesetz vereinbar sei oder nicht eine Benachteiligung bedeute.
Richter sehen Bezug zu Urteil von 2013
Jetzt verwarf das Bundesverfassungsgericht die Richtervorlagen. Darin sei weder die fachliche Diskussion noch die jüngste Rechtsprechung ausreichend berücksichtigt worden, rügten die Karlsruher Richter.
Damit machten die Richter klar, dass sie eine inhaltlich große Nähe zur Sukzessivadoption sehen. Dabei adoptiert zunächst ein Partner ein Kind und der andere wird später zusätzlich Adoptivmutter oder -vater. Das Verfassungsgericht hatte im Februar 2013 das damals bestehende Verbot der Sukzessivadoption für homosexuelle eingetragene Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt.
Neben den nun abgewiesenen Berliner Vorlagen ist zu dieser Frage bislang kein weiteres Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig, sagte ein Sprecher. Das Amtsgericht Schöneberg könnte seine Fälle aber mit neuer Begründung erneut vorlegen.
Nachbesserung bei Adoptionsrecht gefordert
"Der Gesetzgeber muss das Adoptionsrecht jetzt ändern", forderte die Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), Renate Rampf. "Die Politik muss jetzt handeln und darf nicht auf die nächste Richtervorlage warten", forderte auch der innenpolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck. Der Bundestag müsse handeln und gleichgeschlechtliche Paare auch bei der Adoption gleichstellen.
Seit 2005 kann ein gleichgeschlechtliche Partner die Kinder des anderen adoptieren - jedoch nur die leiblichen.

