Berliner Verfassungsgericht verhandelt Klage der Opposition - Ist Videoüberwachung bei Demonstrationen rechtens?
Die Berliner Polizei darf seit vergangenem Jahr Demonstrationszüge filmen und fotografieren, auch wenn der Protest vollkommen friedlich abläuft. Ein Unding, fand die Opposition und klagte. Im Prozess um das Gesetz vor dem Landesverfassungsgericht wurde besonders der Polizeivertreter von den Richtern mit Fragen gelöchert.
Vor dem Berliner Landesverfassungsgericht hat am Mittwoch der Prozess über die Videoüberwachung von großen Demonstrationen begonnen. In einer zweistündigen ersten Sitzung mussten Vertreter des Senats und der Polizei erläutern, warum, für wen und mit welchen technischen Möglichkeiten Übersichtsaufnahmen von Demonstrationen angefertigt werden. Grüne, Linke und Piraten hatten gegen die Erlaubnis zum Filmen geklagt.
Früher durfte die Polizei nur filmen, wenn Gewalt ausbrach oder kurz bevorstand. Seit 2013 erlaubt der rot-schwarze Senat der Polizei sogenannte Übersichtsaufnahmen zu machen, also vom Hubschrauber oder von Hausdächern aus zu filmen. Die Opposition sieht dadurch die Versammlungsfreiheit eingeschränkt. Sie befürchten, Demonstranten werden durch die Aufnahmen abgeschreckt. Das Urteil soll am 11. April verkündet werden.
Polizei muss sich bohrenden Nachfragen stellen
Der Anwalt der Opposition, Sönke Hilbrans, sprach von einer "potenziell abschreckenden Maßnahme in einem der Kern-Grundrechte der Demokratie". Innen-Staatssekretär Bernd Krömer (CDU) erwiderte, gefilmt werde nur in sorgfältig abgewogenen Einzelfällen. Die Aufnahmen könnten nicht zur Identifikation einzelner Demonstranten genutzt werden.

Die Mitglieder des neunköpfigen Verfassungsgerichtshofes bohrten aber bei dem Vertreter der Polizei, Marco Langner, nach. Wer filmt von wo aus bei einer Demonstration, können die Polizisten mit den Kameras zoomen, wer bekommt die Live-Bilder, gibt es Speichermöglichkeiten, wie wird die Übertragung in die Einsatzzentrale verschlüsselt, wann wurde bisher im Überblick gefilmt?
Langner erklärte, die Polizei habe im vergangenen Jahr nur dreimal nach dem neuen Recht gefilmt, zweimal am 1. Mai und einmal am 24. August bei einer Demonstration.
Aufnahmen schon bei "Unübersichtlichkeit" erlaubt
Hintergrund des Streits ist, dass die Länder seit der Föderalismusreform 2006 das Versammlungsrecht selber regeln dürfen. Diese Möglichkeit nutzte Berlin 2013 und erließ im April das "Gesetz über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel". Darin ist festgeschrieben, unter welchen Voraussetzungen die Polizei in Berlin Bild- und Tonaufnahmen bei öffentlichen Versammlungen anfertigen und das Grundrecht der Versammlungsfreiheit einschränken darf.
Früheren Gesetzen zufolge durfte die Polizei nur filmen, wenn Gewalt ausbrach oder kurz bevorstand. Das neue Gesetz erlaubt der Polizei, Übersichtsaufnahmen von Demonstrationen sowie ihrem Umfeld anzufertigen, "wenn dies wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung im Einzelfall zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes erforderlich ist", wie es heißt. Die Aufnahmen dürfen weder aufgezeichnet noch zur Identifikation der Teilnehmer genutzt werden. Die Veranstalter müssen unverzüglich über die Videoaufnahmen informiert werden.
63 Abgeordnete der Opposition beantragten daraufhin, das Gesetz für nichtig zu erklären. Sie kritisieren vor allem, Übersichtsaufnahmen durch die Polizei seien unbestimmt und unverhältnismäßig.




