Klingeln mit Namensschildern (Quelle: imago)

Meldeämter gaben auch 2013 Hunderttausende Daten heraus - Frau Schmitz wohnt jetzt in Mitte!

Fünf Euro kostet eine Anfrage, über das Internet gestellt ist sie noch billiger: Das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hat im vergangenen Jahr mehr als 780.000 Mal Daten aus Melderegistern an Dritte gegeben. Darum gebeten hatten Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen.

Berliner Behörden geben jedes Jahr Hunderttausende Meldedaten an Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen weiter. Allein das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo) hat im vergangenen Jahr 783.236 Mal Informationen aus Melderegistern an sogenannte private Dritte weitergereicht. Widerspruchsmöglichkeiten existieren kaum - und nur eine Minderheit macht von ihnen Gebrauch.

Im Jahr zuvor seien es 944.256 Fälle gewesen, berichtete Jürgen Bahl, Labo-Referatsleiter für Zentrale Einwohnerangelegenheiten. Allerdings schwanke die Zahl über die Jahre stark: "Ein Trend ist nicht feststellbar".

Auch die Bezirke geben Daten heraus

Neben dem Landesamt sind auch die Bürgerämter in den Berliner Bezirken zur Daten-Weitergabe verpflichtet. Im vergangenen Jahr haben die Bezirke Bahl zufolge Daten von 166.587 Personen übermittelt; ein Jahr zuvor waren es 172.588. Anders als beim Landesamt beinhalteten diese Angaben aber auch Auskünfte an andere Behörden außerhalb Berlins. "Genauer wird das nicht erfasst", erläuterte der Referatsleiter.

Dazu kämen noch Auskünfte an Parteien und Initiativen im Zusammenhang mit Wahlen oder an Religionsgemeinschaften. Auch dazu lägen aber keine Statistiken vor.

Angabe von Gründen nicht nötig

Mindestens die aktuelle Adresse oder den aktuellen Namen einer Person könne jeder ohne Angaben von Gründen erfragen. Man muss den Gesuchten jedoch Bahl zufolge eindeutig identifizieren können - in der Regel über den vollen Namen und ein weiteres Merkmal, etwa das Geburtsdatum. Wer weitergehende Informationen möchte, müsse begründen können, warum.

Außerdem wird für Private eine Gebühr fällig: Fünf Euro kostet eine Anfrage normalerweise; für Online-Auskünfte sind es nur 1,50 Euro. Im Jahr 2013 nahm das Landesamt so laut Bahl rund 1,36 Millionen Euro ein. In die Kassen der Bezirke flossen demnach etwa 250.000 Euro.

Widerspruch kaum möglich

"Die Mehrzahl der Anfragen kommt von Rechtsanwälten, Inkassobüros, Banken und Adressermittlern", sagte der Referatsleiter. Gegen die Weitergabe könne man wenig unternehmen - lediglich gegen die automatisierte Auskunft über das Internet sei Widerspruch möglich. Aktuell nutzten 415.665 Berliner diese Möglichkeit. Das Melderecht gehe davon aus, dass jeder "erreichbar bleiben" müsse, betonte Bahl.

Wehren könne man sich aber beispielsweise gegen die Weitergabe an Parteien zu Wahlwerbezwecken, sagte Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix. Hier sei problematisch, dass derzeit ein Widerspruch nötig sei. "Sobald ein politisches oder kommerzielles Interesse besteht, sollte vielmehr eine explizite Einwilligung erforderlich sein". Nach Labo-Angaben haben bis jetzt 425.725 Berliner einen solchen Widerspruch eingelegt. Dass etwa Gläubigern die Meldedaten zur Verfügung gestellt werden, hält Dix grundsätzlich für legitim.

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