Photovoltaik-Panelen und eine Windkraftanlage (Bild: dpa)

Öffentlicher Bereich soll Vorbild sein - Berlin legt schlankes Energiewendegesetz vor

Im Bund kämpft Bundeswirtschaftsminister Gabriel für seine Pläne einer Energiewende – mit rauem Gegenwind. In Berlin hat der Senat derweil an einem eigenen Landes-Energiewendegesetz gearbeitet. Das Gesetz soll von Verbänden und dann im Abgeordnetenhaus beraten werden. Eitel Sonnenschein darf der Senat dabei nicht erwarten. Von Jan Menzel

Schlank fällt der Gesetzentwurf aus, den die Verwaltung von Umweltsenator Michael Müller (SPD) erarbeitet hat: Gerade einmal 12 Seiten stark, gegliedert in sieben Abschnitte und 19 Paragraphen ist das Landes-Energiewendegesetz. Damit soll gelingen, woran Müllers Vorgängerin im Amt, Katrin Lompscher (Die Linke), sich die Zähne ausgebissen hatte.

"Bis 2050 wollen wir eine klimaneutrale Stadt sein – und dafür muss viel getan werden," argumentiert Müller. Anders als die damalige Umweltsenatorin Katrin Lompscher hat er ein Gesetz formulieren lassen, das sich grundlegend von früheren fruchtlosen Anläufen unterscheidet. Statt private Eigentümer von Wohnungen und Häusern sowie Wohnungsgesellschaften in die Pflicht zu nehmen, will Müller zunächst vor der eigenen Türe kehren.

Michael Müller (SPD), Stadtentwicklungssenator von Berlin (Bild: dpa)
Umwelztsenator Michael Müller will die Verwaltung zum grünen Vorreiter machen.

Bis 2050 soll die Verwaltung CO2-neutral sein

"Vorreiter sein kann man immer im öffentlichen Bereich, da können wir selbst agieren. Bei den landeseigenen Wohnungsbauunternehmen ist es schon eine Selbstverständlichkeit, dass alles nach neuesten Umweltgesichtspunkten passiert."

Bis 2050 alle öffentlichen Gebäude energetisch sanieren, die Landesverwaltung künftig CO2-neutral arbeiten lassen, Schritt für Schritt eine klimaverträgliche Energieversorgung aufbauen und dafür sorgen, dass auf mehr Dächern landeseigener Gebäude Solaranlagen stehen – das sind die Zielvorgaben des Gesetzes.

Mieterverein hält das Gesetz für einen Papiertiger

Dazu wird ein weiterführendes Klimaschutzkonzept angekündigt, plus Monitoring, also einer Überwachung der einzelnen Maßnahmen. Ein ganzes Bündel für den Klimaschutz, das Reiner Wild vom Berliner Mieterverein, der gleichzeitig Mitglied im Klimaschutzrat ist, allerdings nur wenig beeindruckt. Wild hält das Gesetz für einen Papiertiger.

"Hier wird die Öffentlichkeit mit dem Energiewendegesetz vertröstet auf ein Konzept, dass in den nächstes Jahren erarbeitet werden soll. Aber ob dieses Konzept wirklich diese Schritte bringt, das ist doch sehr fraglich, weil dann die Kontroversen erst wieder richtig beginnen." Etwa dann, wenn Hausbesitzer und Wirtschaft per Gesetz mit konkreten Energie- und CO2-Einsparvorgaben konfrontiert würden.

Vorgaben sind nicht verpflichtend, auch Sanktionen sind nicht vorgesehen

Umweltsenator Michael Müller betont jedoch: "Auch die Privaten bekommen Anreize und werden aufgefordert etwas zu tun. Das wird aber zu Beginn dieses Gesetzes nicht verpflichtend sein. Auch im Wirtschaftsbereich wird es nicht verpflichtend sein und sanktioniert. Sondern wir wollen Anreize schaffen. Wir wollen werben und Möglichkeiten aufzeigen."

Die Beteiligung von Haushalten, Gewerbe und Handel wird jedoch über den Erfolg der Klimapolitik entscheiden, da in diesen Bereichen mehr als zwei Drittel der Berliner C02-Emmissonen anfallen.

Hintergrund: Das Berliner Energiewendegesetz

Mit dem Energiewendegesetz (EnergiewendeG Bln) wird das Ziel des Landes, bis 2050 klimaneutral zu sein, gesetzlich verankert. Das Gesetz soll unter anderem das Berliner Energiespargesetz ablösen.

Die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität werden im integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept vorgestellt, der sogenannte "Fahrplan" für die Klimaschutzpolitik.

Die Kohlendioxidemissionen sollen schrittweise von mindestens 40 Prozent bis zum Jahr 2020 bis mindestens 85 Prozent im Jahr 2050 verringert werden. Verglichen werden die Emissionen dabei mit denen aus dem Jahr 1990.

In dem Entwurf sind auch Verpflichtungen für den öffentlichen Bereich enthalten, als Vorbild zu agieren: so sollen sich Senats- und Bezirksverwaltungen etwa so organisieren, dass sie ab 2030 klimaneutral arbeiten. Ebenfalls enthalten sind Vorgaben für ein Klimawandelmonitoring und Vorschriften zur klimaverträglichen Erzeugung von und Versorgung mit Energie.

Im Februar wurde der Gesetzesentwurf den beteiligten Fachkreisen und Verbänden vorgelegt, die Fraktionen im Abgeordnetenhaus wurden informiert. Die Beratung des Textes im Abgeordnetenhaus steht an.

Beitrag von Jan Menzel

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