
Bundeskabinett erlaubt homosexuellen Paaren "Sukzessivadoption" - Adoptionsrecht ein bisschen gelockert
Die Bundesregierung ist wieder etwas weiter bei der Gleichstellung homosexueller Paare im Adoptionsrecht: Das Kabinett billigte den entsprechenden Gesetzentwurf zur so genannten "Suksessivadoption". Ein Schritt in die richtige Richtung, sagt dazu Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit. Aber noch längst nicht ausreichend.
Wenn in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft ein Partner das Adoptivkind des anderen adoptieren will, ist das in Zukunft möglich. Bisher ging das nur, wenn es sich um das leibliche Kind des Partners handelte.
Mit der Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung erfüllte die Bundesregierung am Mittwoch eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte im Februar 2013 entschieden, das Verbot der "Sukzessivadoption" für homosexuelle eingetragene Lebenspartnerschaften verstoße gegen die Verfassung. Heterosexuellen Paaren ist diese Art der Adoption erlaubt.

"Für Gleichstellung muss weiter politisch gekämpft werden"
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) begrüßte die Gesetzesänderung als "weiteren kleinen Schritt hin zur vollen Gleichstellung", der aber nicht ausreiche: "Es zeigt sich, dass für Gleichberechtigung und Diskriminierungsfreiheit politisch weiter gekämpft werden muss."
Verboten bleibt Schwulen und Lesben bisher nach wie vor die gemeinsame Adoption eines Kindes – denn dagegen sperrt sich die Union. Eine entsprechende Anfrage des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg hatten die Karlsruher Richter im Februar zurückgewiesen. Der Anfrage lag der Fall eines lesbischen Paares aus Berlin zu Grunde, das seine beiden volljährigen Pflegekinder adoptieren wollte.


