
Oberverwaltungsgericht am Zug - Überraschende Wendung im Haasenburg-Verfahren
Der Rechtsstreit um die Schließung der Haasenburg-Heime in Brandenburg nimmt vor dem Oberverwaltungsgericht eine überraschende Entwicklung: Die Richter setzen auf einen Vergleich. Das Ministerium hält die Schließung der Heime jedoch weiterhin für richtig.
Im Rechtsstreit um die Schließung der umstrittenen Haasenburg-Heime in Brandenburg setzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg überraschend auf einen Vergleich. Das Gericht werde dem Betreiber und dem Jugendministerium in Potsdam einen Vergleichsvorschlag unterbreiten, sagte Sprecherin Christiane Scheerhorn rbb online am Dienstag nach einem ersten Erörterungstermin. Das Ministerium hatte der Haasenburg GmbH wegen Misshandlungsvorwürfen Ende vergangenen Jahres die Betriebserlaubnis entzogen. Nachdem der Betreiber mit einem Eilantrag gegen die Schließung vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gescheitert war, zog er vor das OVG.
"Das wird vertraulich behandelt"
Beide Seiten erklärten, sie wollten den Vergleichsvorschlag des Gerichts abwarten und prüfen. Weitere Einzelheiten wollte Haasenburg-Geschäftsführer Jörg Klingohr auf Anfrage nicht nennen. "Das wird vertraulich behandelt", sagte er. "Es war eine sehr intensive und gute Erörterung", so Ministeriumssprecher Stephan Breiding. Sein Haus werde den Vorschlag des Gerichts prüfen. "Wir bleiben aber bei unserer grundsätzlichen Rechtsauffassung, dass die Schließung der Haasenburg-Heime notwendig war und ist."
In erster Instanz hatte das Cottbuser Verwaltungsgericht entschieden, dass die Einrichtungen bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung nicht mehr betrieben werden dürfen. Hintergrund sind schwere Misshandlungsvorwürfe gegen die Haasenburg GmbH. Jugendliche hatten berichtet, sie seien dort gequält worden.
Fokus auf Expertenkommission
Nach Einschätzung von Beobachtern sieht es in zweiter Instanz schlecht für das Bildungsministerium aus: Eine externe Expertenkommission hatte ausdrücklich keine Schließung der Heime empfohlen und auch keine aktuelle Kindeswohlgefährdung festgestellt. Die Haasenburg-Anwälte werfen Ministerin Martina Münch (SPD) vor, willkürlich und allein aus politischen Motiven entschieden zu haben.
Münch: "Bin sehr zuversichtlich"
Münch wies im rbb am Dienstag darauf hin, dass die Schließung der Heime nach einem "langen, reiflichen Überlegungsprozess" erfolgt sei: "Wir haben das sehr gut begründet, und ich halte diese Begründung auch nach wie vor für absolut stichhaltig." Sie gehe nicht davon aus, dass die Haasenburg-Heime wieder geöffnet werden. "Wir werden abwarten, wie die nächste Instanz entscheidet. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass das Gericht sich unserer Argumentation anschließen wird", sagte Münch.

Betriebserlaubnis Ende 2013 entzogen
Das Landesjugendamt hatte im vergangenen Dezember den drei Haasenburg-Heimen in Neuendorf, Müncheberg und Jessern die Betriebserlaubnis entzogen. Münch hatte zuvor erklärt, sie halte die Einrichtungen für nicht reformierbar.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt in mehr als 70 Fällen wegen Misshandlungsvorwürfen gegen Erzieher und Betreiber der Heime.



