Polnische Erntehelfer (Quelle: dpa)

8,50 Euro ab 2015 - Der Mindestlohn kommt – Ausnahmen für Erntehelfer

Der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro rückt näher. Das Bundeskabinett gab nun grünes Licht für die Pläne von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Den Spargelbauern im Spreewald und in der Lausitz bereitet das Sorgen: Sie müssen bald die Preise für ihre Produkte erhöhen – bekommen aber zwei Jahre mehr Zeit für die Anpassung. Von Robin Avram

Einige Zugeständnisse musste sie machen, aber grundsätzlich ist Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Ziel. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch ihren Gesetzesentwurf für den flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro ab Anfang 2015. "Wir geben der Arbeit ihren Wert zurück", verkündete Nahles nach der Kabinettssitzung stolz.

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles (Bild: dpa)
Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat den Mindestlohn durchgesetzt, musste aber ein paar Kröten schlucken.

Rund 400.000 Arbeitnehmer in unserer Region hätten davon profitieren können. Denn laut Erhebungen des Statistischen Landesamtes verdient jeder fünfte Arbeitnehmer in Berlin und Brandenburg weniger als 8,50 Euro die Stunde. Doch einige dieser Niedriglöhner fallen nun doch durchs Raster. Nahles kam ihren Kritikern in der Union entgegen, indem sie einige Ausnahmen ins Gesetz aufnahm: Löhne für Auszubildende und für Praktika im Rahmen der Ausbildung fallen ganz raus, auch Langzeitarbeitslose sollen in den ersten sechs Monaten eines neues Jobs geringer bezahlt werden können.

Einige Branchen, wie die der Zeitungszusteller und Erntehelfer, sollen zudem bis Ende 2016 Zeit bekommen, sich auf den flächendeckenden Mindestlohn einzustellen. Dennoch bereitet die Regelung den Spargelbauern in Brandenburg Sorgen. Sie fragen sich: Sind die Kunden bereit, künftig mehr Geld für heimischen Spargel auszugeben?

Spargel könnte 10 bis 20 Prozent teurer werden

Denn auf eine Preiserhöhung von 10 bis 20 Prozent für das Edelgemüse wird der Mindestlohn hinauslaufen, heißt es aus der Branche. Eckhard Kuhl hat gerade die ersten Kisten frisch geernteten Spargel in seinen Hofladen getragen. Sein in Saalgast in der Lausitz gelegene Betrieb beschäftigt 180 Erntehelfer, die meisten stammen aus Polen und Rumänien. Bezahlt werden sie pro Kilo geerntetem Spargel. Zwei von dreien, so Kuhl, erwirtschaften weniger als 8,50 Euro pro Stunde.

"Wir müssen jetzt analysieren, welche Arbeiter welche Leistung erbringen," sagt Kuhl und fügt hinzu: "Die Hausfrau, die bei uns arbeitet, weil sie sich ihr Urlaubsgeld dazu verdienen will, die kann ich nicht mehr beschäftigen." Andererseits, so hofft Kohl, wird sein Betrieb nun wieder für jene polnischen Erntehelfer attraktiv, die wegen der besseren Löhne in den vergangenen Jahren nach England abgewandert sind.

In Polen gilt ein Mindestlohn von 2,31 Euro

Die Spargelbauer wollen auch deshalb produktivere Erntehelfer einstellen, weil der Preis-Wettbewerb nicht an der Landesgrenze halt macht. Jürgen Jakobs vom Spargelhof Jakobs in Beelitz moniert: "Die polnischen Spargelbauern sind neue Wettbewerber, die zunehmend auf den Markt drängen. Die haben Mindestlöhne von 2,31 Euro, das ist ungefähr ein Viertel dessen, was wir bald bezahlen sollen."

Der Mindestlohn könnte also dazu führen, dass ein Teil der Kundschaft künftig zu günstigerem ausländischem Spargel greift, befürchten die Spargelbauern. Der arbeitsmarkpolitische Sprecher der Brandenburger Linken, Andreas Bernig, gibt jedoch zu Bedenken, dass durch den Mindestlohn auch fast jeder fünfte Brandenburger bald mehr Geld in der Tasche hat. "Wir haben hier dann auch eine erhebliche Steigerung der Binnennachfrage, die wir brauchen, sodass letztlich auch der eine oder andere höhere Preis zu erzielen ist."

Quelle: rbb
Stück - und Akkordlöhne bleiben bei Erntehelfern weiter zulässig

Mehr Zeit für Anpassung

Zudem wird die Preiserhöhung für die Verbraucher wohl nicht ganz so sprunghaft ausfallen, wie zunächst von den Spargelbauern befürchtet. Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) setzte durch, dass Stück- und Akkordlöhne für Erntehelfer weiterhin zulässig bleiben - vorausgesetzt, es sei gewährleistet, dass ein Mindestlohn von 8,50 Euro erreicht werden kann. Man darf gespannt sein, wie das in der Praxis konkret umgesetzt wird.

Die Arbeitgeber erhalten zudem eine Frist bis Ende 2016, sich stufenweise dem Mindestlohn von 8,50 Euro anzunähern – vorausgesetzt, die zuständige Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände einigen sich vor Jahresende auf einen bundesweit geltenden Tarifvertrag.

Die Arbeitgeber-Verbände werden sich diesem Angebot schwerlich entziehen können. Denn weigern sie sich, kommt der Mindestlohn von 8,50 Euro für Erntehelfer ganz automatisch – und zwar zum 1.Januar 2015.

mit Informationen von Amelie Ernst und Anja Kabisch

Beitrag von Robin Avram

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