
Datenschutz in Brandenburg - Die Liste der Verstöße ist lang
Sensible Kundendaten im Müll, nicht genehmigte Fotos nackter Saunagäste im Internet, Mitarbeiterüberwachung mit versteckter Kamera – nur einige der Verstöße gegen den Datenschutz in Brandenburg. Auch Behörden verstoßen oft gegen die Vorschriften, selbst das Rechenzentrum des Landes sei nicht sicher.
Es sind zahlreiche schwere Verstöße, die Brandenburgs oberste Datenschützerin Dagmar Hartge in ihrem Tätigkeitsbericht der vergangenen beiden Jahre auflistet: So warb eine Therme mit Fotos, auf denen entkleidete Saunagäste zu sehen sind, obwohl die Betreiber niemanden um Erlaubnis gefragt haben. In einem Friseurgeschäft wurden die Angestellten ohne ihr Wissen mit einer versteckten Minikamera überwacht, und eine Apotheke warf Unterlagen mit sensiblen Kundendaten in die Mülltonne.

Hartz-IV-Bescheide komplett kopiert
Gemeinnützige Träger verhielten sich ebenfalls oft nicht datenschutz-konform: So wurden bei der kostenlosen Ausgabe von Kinderspielzeug an Bedürftige mit Kindern komplette Hartz-IV-Bescheide verlangt – und dann zum Teil auch für die Akten kopiert. Seit der Beanstandung kontrollieren die Träger jetzt nur noch die erste Seite – oder akzeptieren eine gesonderte Bescheinigung des Jobcenters.
Auch das Rechenzentrum des Landes ist nicht sicher
Auch in Schulen und Finanzämtern wird gegen den Datenschutz verstoßen. Und viele öffentliche Stellen analysieren die Besucher ihrer Internet-Seiten in unzulässiger Weise. Besonders häufig würden das Gemeinden machen, erklärte Hartge.
Doch damit nicht genug. Hartge hat außerdem das Potsdamer Rechenzentrum des Landes beanstandet. Das Gebäude sei für einen sicheren Umgang mit den sensiblen Daten nicht geeignet. "So müssen die Mitarbeiter im Sommer das Dach wässern, damit die Server nicht überhitzen", schilderte Hartge die Zusände bei dem Dienstleister. Ein Reserve-Rechenzentrum sei nicht vorhanden. "Beim Ausfall dieser Technik wären weite Teile der Landesverwaltung nur noch eingeschränkt arbeitsfähig", so Hartge. Daher müsse das Land dort dringend investieren.
Die Beauftragte kritisierte zudem die Neufassung des Gesetzes zum Recht auf Akteneinsicht. Darin seien die Zahl der Ausnahmen nicht verringert, sondern im Gegenteil erhöht worden. So müsse nun der Abschluss oft lang laufender Verfahren abgewartet werden. Beim Verfassungsschutz, der Polizei, dem Rechnungshof und Stiftungen sei das Recht der Bürger auf Akteneinsicht ganz gestrichen worden.
Vor fünf Jahren muss die Situation allerdings noch wesentlich schlechter gewesen sein: Eine Umfrage zur Einhaltung von Datenschutzvorschriften in Verwaltungen habe 2009 teils noch viel gravierendere Verstöße ergeben, meint Hartge. Im Vergleich dazu habe sich die Situation 2012 und 2013 deutlich verbessert.



