Berlins zurückgetretener Staatssekretär André Schmitz und der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (Foto: dpa)

Schmitz-Affäre - Grüne: Wowereit hat sich "über Recht und Gesetz gestellt"

Wowereit hätte ein Disziplinarverfahren gegen Kulturstaatssekretär Schmitz einleiten müssen, als er von dessen Steuerbetrug erfuhr – das besagt ein von den Grünen in Auftrag gegebenes Parlamentsgutachten. Grüne und Linke fühlen sich in ihrer Kritik am Regierenden Bürgermeister bestätigt.

Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus haben das Verhalten des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit in der Steueraffäre von Ex-Staatssekretär André Schmitz (beide SPD) kritisiert. Nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes hätte ein Disziplinarverfahren gegen den Kulturstaatssekretär eingeleitet werden müssen, als Wowereit über die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen von Schmitz selbst informiert wurde.

Vor diesem Hintergrund kritisierte der Geschäftsführer der Grünenfraktion, Benedikt Lux, Wowereit habe sich über Recht und Gesetz gestellt. Über das von den oppositionellen Grünen in Auftrag gegebene Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes hatte der "Tagesspiegel" zuerst berichtet. Der Berliner Landeschef der Linken, Klaus Lederer, erklärte, seine Partei sehe sich durch die Studie in ihrer Kritik bestätigt.

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (Quelle: dpa)
Wowereit verteidigte lange sein Festhalten an Schmitz.

Umstrittenes Schweigen

Wowereit hatte 2012 von Schmitz' Steuerhinterziehung erfahren, den beamteten Kulturstaatssekretär aber im Amt gelassen und den Vorgang geheim gehalten. Das Strafverfahren gegen Schmitz war Ende 2012 gegen eine Geldbuße von 5.000 Euro und Steuernachzahlungen von rund 22.000 Euro eingestellt worden.

Nachdem Schmitz im Februar aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden war, nahm der schwarz-rote Senat den Beschluss wenige Tage später zurück und versetzte ihn in den einstweiligen Ruhestand.

Senatssprecher Richard Meng hatte das Hin und Her im Februar mit einem Schreiben des früheren Staatssekretärs nach dem ursprünglichen Entlassungsbeschluss begründet. Darin habe Schmitz sein Rücktrittsschreiben vom 4. Februar fristgerecht (innerhalb 14 Tagen) zurückgenommen und erklärt, seine Bitte um "Entbindung von seinen Aufgaben" sei nicht als Entlassungsbitte gemeint gewesen. So hatte sie der Senat gewertet.

Hätte Schmitz im ersten Fall gar nichts bekommen, stehen ihm als Ruheständler Übergangsgelder in Höhe von 71,75 Prozent seiner letzten Bezüge zu (B7 = 8.170 Euro monatlich, also exakt 5.862 Euro) – für maximal drei Jahre.

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Andre Schmitz, Chef der Senatskanzlei, in seinem Büro im Roten Rathaus in Berlin (Bild: DPA)

Kommentar - Ein Armutszeugnis für den Senat

Erst hat sich André Schmitz bei seinem Steuerbetrug auf Kosten der Allgemeinheit bereichert. Und dann tut er alles dafür, um noch Geld aus der Steuerkasse zu bekommen, die er vorher betrogen hat. Ganz schön peinlich, meint Holger Hansen in seinem Kommentar.