Berliner Datenschutzbeauftragter stellt Jahresbericht vor - "Das halte ich nicht für zulässig"
Über 100 Fälle aus dem letzten Jahr listet der Berliner Datenschutzbeauftragte in seinem jüngsten Jahresbericht auf. Vom Arzt, der Patientenunterlagen einfach in den Hausmüll stopfte. Bis zum Finanzamt, das die Steuererklärung per E-Mail und unverschlüsselt verschicken wollte. Besonders ärgerlich findet Alexander Dix auch den Umgang mit Facebook an den Schulen.
Neue Datenschutzabkommen und mehr technische Sicherheit sollten die Folge aus dem NSA-Späh-Skandal sein, forderte Berlins Datenschützer Alexander Dix. Zum Beispiel bei Cloud-Diensten, die auch Daten von Berliner Bürgern und Unternehmen vor Ausspähung schützen müssten. Das vergleichsweise hohe deutsche Datenschutzniveau biete nach dem NSA-Skandal sogar neue wirtschaftliche Chancen, sagte Dix bei der Präsentation seines Datenschutzberichts für 2013: "Immer mehr Unternehmen, das beobachten wir auch, verlagern ihre Datenverarbeitungsaktivitäten nach Europa, teilweise nach Deutschland." Damit werde der Datenschutz nun zum Wettbewerbsvorteil für Europa und für Deutschland. Das Thema bleibt aber auch eine Herausforderung für Berliner Behörden, denen Dix oft Nachhilfe erteilen musste.
Lehrer sollten Facebook-Vorbild sein
Einen Steuerbescheid der Einfachheit halber unverschlüsselt per E-Mail verschicken - so wie ein Berliner Finanzamt das vorhatte - das geht gar nicht. Aber auch Lehrer, die ihren Schülern Hausaufgaben über Facebook aufgeben wollten, pfiff Dix zurück. Denn Facebook speichere die Daten in den unsicheren USA, garantiere nicht deren Vertraulichkeit und vermische untrennbar die persönlichen Informationen der Schüler mit den schulischen Angelegenheiten. "Ein verantwortungsvoller Lehrer, der sich auch als Vorbild für seine Schüler versteht, wird kein Angebot nutzen, dass sich so wenig um den Datenschutz schert wie Facebook", lautet das Credo des obersten Datenschützers.
Appell gegen Dash-Cams
Er bedauert, dass die Berliner Schulverwaltung den Lehrern Facebook im Dienst nicht generell untersagen will. Wie er auch gegen den Boom von so genannten Dash-Cams im Auto - außer durch Appelle - wenig ausrichten kann. Mit den kleinen Kameras können Autofahrer die Verkehrsteilnehmer vor ihnen permanent aufzeichnen. Aber ohne besonderen Anlass dürfen sie es nicht, warnte Dix. "Sie können natürlich eine Unfallszene, an der sie beteiligt sind, im Nachhinein aufnehmen, das ist ganz unbestritten." Aber nicht, um präventiv alles aufzunehmen, was um einen herum passiert, für den Fall, dass ein Schaden passiert. "Das halte ich nicht für zulässig." Und könnte sogar dem Kamerabesitzer einen Gerichtsprozess einhandeln.

16 Bußgeldbescheide über mehr als 44.000 Euro
Kritik gab es auch an der Vorschrift für die Handwerker-Parkausweise, Angaben zum Kunden im Fahrzeug sichtbar zu hinterlassen. Mit dieser Regelung wollen die Ordnungsämter gewährleisten, dass die kostenlosen Parktickets auch privat genutzt werden. So habe sich eine Geldschrank-Schlosserei beschwert, sie könne nicht öffentlich ihre Kunden benennen, denen sie gerade einen Tresor einbaue. Nach Ansicht von Dix könnten die Kontrolleure auch im jeweiligen Betrieb erfragen, ob dieses Fahrzeug gerade im Kundeneinsatz sei. Die Verwaltung für Stadtentwicklung habe sich jedoch bisher diesen Argumenten verschlossen.
Ebenso kritisch äußerte sich Dix zu Videokameras in einigen Notaufnahmen und Wartezimmern von Krankenhäusern. Überwachung könne in Einzelfällen gerechtfertigt sein. Die Aufzeichnungen dürften jedoch nicht längerfristig aufgezeichnet und gespeichert werden.
Dix selbst kann bei Verstößen gegen den Datenschutz nur Bußgelder oder Verwarnungen anordnen, er tat es laut Bericht 2013 16 Mal. In diesem Jahr allerdings erst einmal. Ein Arzt hatte sensible Patientenunterlagen einfach in den Müll gestopft und musste einen vierstelligen Betrag zahlen.
Insgesamt prangert der Datenschutzbeauftragte rund 100 verschiedene Verstöße gegen den Datenschutz an. Der Jahresbericht umfasst mehr als 200 Seiten.



