Nach Meldungen über Gesetzeslücke - Anschlagsopfer erhalten Entschädigung

Sa 24.12.16 | 14:19 Uhr
  2
Kerzen und Blumen erinnern auf dem Berliner Breitscheidplatz an die Opfer des Terroranschlags vom 19.12.2016. (Quelle: imago/Gartner)
Bild: imago/Gartner

In den vergangenen Tagen hatten Medienmeldungen für Unruhe gesorgt, wonach die meisten Opfer des Anschlags von Berlin wegen einer Gesetzesklausel keinen Anspruch auf Entschädigung hätten. Bundessozialministerin Andrea Nahles beruhigte nun.

Die Opfer des Anschlags vom Berliner Breitscheidplatz sollen eine Entschädigung erhalten. Das hat Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) angekündigt. Es sei wichtig, "dass jetzt jeder die Hilfe bekommt, die er braucht", teilte das Ministerium dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) mit.

Zuvor hatte es Medienberichte gegeben, wonach eine Klausel im Opferentschädigungsgesetz Leistungen im Falle eines Anschlags durch Kraftfahrzeuge ausschließe. Der Opferbeauftragte des Landes Berlin, Roland Weber, hatte von einer "fatalen Lücke" gesprochen.

Hilfe vom Verein für Verkehrsopferhilfe

Wie das Ministerium von Andrea Nahles auf seiner Internetseite erklärt, gilt das Opferentschädigungsrecht tatsächlich nicht bei einem tätlichen Angriff mit einem Kraftfahrzeug oder einem Anhänger. In diesem Fall greife ein anderer Entschädigungsfonds.

Anträge an den Entschädigungsfonds können laut Ministerium an den Verein für Verkehrsopferhilfe in Berlin gerichtet werden. Der Verein hat auf seiner Homepage Adresse und Telefonnummer angegeben, an die sich die Geschädigten des Berliner Anschlags vom Montag wenden können. Der Verein ist eine Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer. Die Verkehrsopferhilfe hilft unter anderem in Fällen, in denen das Auto vorsätzlich als Tatwaffe eingesetzt wird.

Ministerium prüft Gesetzesänderung

Das Ministerium sagte zu, die Ausschlussregel vor dem Hintergrund des Berliner Anschlags zu überprüfen, so das RND. "Sollten sich mit Blick auf die Geschehnisse in Berlin aus der Abgrenzungsregelung Nachteile für die Betroffenen ergeben, so wird das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) prüfen, ob im geplanten Gesetzgebungsvorhaben Änderungen vorgenommen werden müssen", wird das Ministerium zitiert. Bereits seit Längerem arbeite das Sozialministerium an einer Novellierung des Entschädigungsrechts.

Bei dem Anschlag in Berlin war am Montag ein Lkw auf den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche gelenkt worden. Zwölf Menschen starben, mehr als 50 wurden verletzt. Der mutmaßliche Täter Anis Amri wurde am frühen Freitagmorgen in Mailand erschossen. Er war in eine Routinekontrolle der italienischen Polizei geraten und hatte den Angaben zufolge sofort eine Waffe gezogen. Zuvor war europaweit nach dem 24-jährigen Tunesier gefahndet worden.

2 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 1.


    Was habe ich von einer Entschädigung, wenn ich tot bin. Oder gibt es dann Travelerschecks?

Nächster Artikel

Das könnte Sie auch interessieren