Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU, M.), Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) und Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD)
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU, M.), Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) und Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD)

Hilfsfonds soll zum 5. Juli stehen - Bund und Länder vereinbaren Fluthilfe von acht Milliarden Euro

Zur Bewältigung der Hochwasserschäden haben sich Bund und Länder auf einen nationalen Aufbaufonds geeinigt. Das Hilfsprogramm soll ein Volumen von etwa acht Milliarden Euro haben.

Vor dem Treffen im Bundeskanzleramt hatte Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov (Linke) gefordert, beim Hochwasserschutz umzudenken.

Höhere Deiche zu bauen, könne nur einer von vielen Schritten sein, sagte der Linken-Politiker am Donnerstag dem rbb. Man müsse das Wasser wegleiten können. Wie das möglich ist, kann nach Ansicht Markovs nur mit dem Bund und den Ländern gemeinsam geregelt werden. Klärungsbedürftig ist demnach, wie die Länder die notwendigen Flächen bekämen, und in welcher Größenordnung ein Fonds dafür zur Verfügung gestellt werden müsse.

Helmuth Markov (dpa, 2013)
Finanzminister Helmuth Markov will Sonderabschreibungen ermöglichen

Sonderabschreibungen bis zu 30 Prozent möglich

Unter anderem sind beim Wiederaufbau ganz oder teilweise zerstörter Gebäude Sonderabschreibungen bis zu 30 Prozent möglich, bei der Neubeschaffung beweglicher Güter sogar bis zu 50 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Wiederbeschaffung von Hausrat, Kleidung und anderem kann als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abgesetzt werden.

Auch für Forst- und Landwirte gibt es Sonderregelungen. Aufwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden am Grund und Boden können laut Finanzministerium sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das Gleiche gilt für Aufwendungen zur Wiederherstellung von Hofbefestigungen und Wirtschaftswegen, wenn der bisherige Buchwert beibehalten wird.

Wem durch die Flut Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen verloren gegangen sind, soll hieraus steuerlich keinen Nachteil haben. Eine entsprechende Anweisung sei an zuständigen Finanzämter gegangen.

Für die vom Hochwasser geschädigten Brandenburger ist eine landesweite Hotline geschaltet: 0331 - 866 6868. Auch per E-Mail können sich die Bürger an das Finanzministerium wenden: hochwasserhilfe@mdf.brandenburg.de
Hochwasser in Brandenburg - Bootshaus in Wittenberge (Bild: dpa)
Brandenburg stellt Soforthilfe von maximal 2.000 Euro.

Brandenburger Flutopfer erhalten finanzielle Soforthilfe

Seit Mittwoch können Hochwasseropfer in Brandenburg finanzielle Soforthilfen beantragen. Finanzminister Helmuth Markov (Linke) hat eine entsprechende Richtlinie auf den Weg gebracht. Damit sei der Weg frei, um auch in Brandenburg allen Geschädigten "kurzfristig und unbürokratisch über die erste Not hinweg zu helfen", erklärte er in Potsdam.

Pro Erwachsenen werden einmalig 400 Euro und zusätzlich 250 Euro für Kinder unter 18 Jahren gezahlt; pro Haushalt aber höchstens 2.000 Euro. Unternehmen können bis zu 5.000 Euro erhalten. Das Geld wird in bar ausgezahlt. Die Abstimmung mit den Kreisen zum konkreten Verfahren laufe bereits.

Zudem sollen die Opfer des Hochwassers in Brandenburg steuerliche Erleichterungen bekommen. Niemand werde allein gelassen, sagte Markov am Mittwoch dem rbb.

Der steuerliche Erlass solle dazu beitragen, dass insbesondere Unternehmen, Land- und Forstwirte, aber auch Privatpersonen Dinge absetzen könnten, die sie jetzt benötigten. Markov sprach dabei insbesondere von Höfen, Häusern und Maschinen, die durch das Hochwasser beschädigt und nicht mehr reparabel seien.
Hochwasser der Schwarzen Elster hat am 05.06.2013 nahe Herzberg (Bild: dpa)
Überflutete Felder: Die Schäden sind noch nicht beziffert.

Brandenburg: 35.000 Hektar Land von Hochwasser betroffen

Eine erste Schadensbilanz hat ergeben, dass in Brandenburg rund 35.000 Hektar Agrarfläche vom Hochwasser und dem anhaltenden Regen in den vergangenen Wochen in Mitleidenschaft gezogen wurden. Das volle Ausmaß der Schäden sei aber noch nicht erkennbar, betonte Agrarminister Jörg Vogelsänger (SPD) am Donnerstag.

Gerade bei sensiblen Kulturen wie Mais, Kartoffeln sowie Erdbeeren, Spargel oder Feldgemüse drohen nach seinen Angaben Verluste. Auch das Futter für die Tierzucht sei nicht mehr verwertbar. Auf den gefluteten Polderfeldern rechnen die Landwirte in diesem Jahr nicht mehr mit einer Ernte.
Die Länder-Regierungschefs verständigten sich am Donnerstag mit  Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) darauf, dass Bund und Länder die Kosten jeweils zur Hälfte übernehmen. Die Umsetzung des  Fonds solle "möglichst zeitnah" erfolgen, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach dem Treffen. Die Klärung der technischen Details und die gesetzlichen Beratungen sollten am  5. Juli abgeschlossen sein.

Nach Merkels Angaben dürfte nun ein Nachtragshaushalt fällig werden, in dem die Neuverschuldung höher ausfällt. Bei der ab 2015 greifenden Schuldenbremse seien Naturkatastrophen als "Ausnahmetatbestand" enthalten. Forderungen nach einem "Flut-Soli" zur Finanzierung der Folgekosten des Hochwassers erteilte Merkel eine Absage: "Es geht nicht um Steuer- oder Abgabenerhöhungen." Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) hatte vorgeschlagen, wegen der Flutschäden den Solidaritätszuschlag zeitlich begrenzt anzuheben.

Mit wieviel Geld der Fonds am Ende ausgestattet wird, hängt auch von der Höhe der Schäden ab, die derzeit noch nicht beziffert ist. Beim angepeilten Volumen von acht Milliarden Euro handle es sich aber um eine "realistische Größenordnung", sagte Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU). Die Summe ist damit höher als beim Aufbaufonds nach der sogenannten Jahrhundertflut von 2002, der mit 7,1 Milliarden Euro ausgestattet war.

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